QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1084437

ELVIS AG Röntgenstraße 4 63755 Alzenau, Deutschland http://www.elvis-ag.com
Ansprechpartner:in Herr Jens Könning +49 251 625561132
Logo der Firma ELVIS AG

ELVIS fordert von BAG Rückzahlung von Maut-Millionen

Musterverfahren gegen das BAG eingeleitet / 160 ELVIS-Partner haben sich angeschlossen / Geschädigte können noch aufspringen

(PresseBox) (Alzenau, )
Die Europäischer Ladungsverbund Internationaler Spediteure AG (ELVIS) fordert im Rahmen eines Musterverfahrens zu viel gezahlte Lkw-Maut in Millionenhöhe vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zurück. Rund 160 ELVIS-Partner haben sich dem Verfahren bereits angeschlossen. Im maßgeblichen Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 27. Oktober 2020 haben diese Unternehmen insgesamt 380 Millionen Euro Lkw-Maut gezahlt – und damit nach den konservativsten Schätzungen zwischen drei und sieben Prozent zu viel. Das Musterverfahren wurde in diesem Monat eingeleitet. Es wird mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet.

„Dass sich das BAG trotz höchstrichterlich festgestellter Rechtswidrigkeit weigert, zu viel gezahlte Gebühren zu erstatten, grenzt an Wegelagerei und ist nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir uns im Sinne unserer Partner entschlossen, die Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens notfalls auch gerichtlich geltend zu machen“, sagt Nikolja Grabowski, Vorstand der ELVIS AG.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus Oktober vergangenen Jahres (Urt. v. 28.10.2020, Az. C-321/19). Danach dürfen bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich Infrastrukturkosten berücksichtigt werden, also solche für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes. Die Bundesregierung hatte den Transport- und Logistikunternehmen jedoch auch die Kosten für die Verkehrspolizei in Rechnung gestellt. Das ist nach Auffassung des EuGH rechtswidrig. Polizeiliche Tätigkeiten fielen in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübe und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handele. Diese Kosten könnten daher nicht als Aufwendungen für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden, urteilte der EuGH.

Zahlreiche ELVIS-Partner hatten daraufhin – ebenso wie viele andere Unternehmen – Anträge auf eine anteilige Erstattung der Lkw-Maut gestellt. Wie sich zeigte, ist das BAG jedoch nicht zu einer Erstattung bereit und beruft sich auf Vertrauensschutz: Vor dem Urteil des EuGH habe man nicht wissen können, dass die Maut zu hoch kalkuliert war. Denn die Bundesregierung habe ab einem bestimmten Zeitpunkt die Wegekostengutachten, auf denen die Mautsätze beruhen, stets der Europäischen Kommission übersandt. Von dort seien nie Einwände gekommen.

Dazu Rechtsanwalt Prof. Dr. Moritz Lorenz von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, der ELVIS in dem Verfahren vertritt: „Ein solcher Vertrauensschutz zugunsten eines Mitgliedstaats wird im EU-Recht allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gewährt. Und die liegen hier nicht vor.“

Aus diesem Grund will ELVIS die Rechtsauffassung des BAG nun gerichtlich überprüfen lassen. Damit nicht alle ELVIS-Partner einzeln gegen das Bundesamt klagen müssen, hat der Verbund ein Musterverfahren initiiert. Stellvertretend wird dabei der Antrag eines Unternehmens herausgegriffen. Über diesen entscheidet zunächst das BAG und bei Ablehnung sodann das Verwaltungsgericht. Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens wird kraft einer Musterverfahrensvereinbarung im Weiteren auf alle anderen Beteiligten übertragen.

Angeschlossen haben sich dem Musterverfahren, das voraussichtlich mehrere Jahre dauern wird, bis dato rund 160 ELVIS-Partner, die im maßgeblichen Zeitraum zusammen circa 380 Millionen Euro Lkw-Maut gezahlt haben. Die konservativsten Schätzungen gehen von einer Erstattung von drei bis sieben Prozent aus. Grabowski: „Noch besteht für geschädigte Unternehmen die Möglichkeit, dem Verfahren beizutreten.“

ELVIS AG

Die ELVIS AG (Europäischer Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure) ist der führende Verbund von Lkw-Speditionen und Frachtführern Europas und die Interessensvertretung von über 200 Partnerunternehmen. Über seine Partner ist der Verbund an 280 Standorten in Deutschland und in mehr als 30 Ländern Europas vertreten. Primäres Ziel der ELVIS AG ist es, Vorteile für die angeschlossenen Unternehmen zu realisieren, die sich aufgrund von Skaleneffekten und der Zusammenarbeit untereinander ergeben.

Zum Leistungsportfolio des Verbundes zählen der zentrale Einkauf von Waren und Dienstleistungen, der eigene Onlineshop "ELVIS Truckstar" sowie Beratungslösungen. ELVIS informiert seine Partner frühzeitig über alle Markt- und Branchenveränderungen sowie über relevante politische Entwicklungen und deren Auswirkungen.

Als Dachorganisation fungiert der Verbund als zentraler Ansprechpartner und Interessensvertretung seiner Partner gegenüber Politik und Verwaltung. Mit dem Ziel, praxisrelevante Mehrwerte und Vorteile für die angeschlossenen Unternehmen zu generieren, initiiert und betreut die ELVIS AG zudem regelmäßig Pilotprojekte und Kooperationen mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Zudem bestehen unter dem Dach der ELVIS AG verschiedene operative Netzwerke: ein Part Load Network, ein Full Load Network, ein Volume Load Network, ein Baustoffnetzwerk sowie ein Palettenportal.

Die ELVIS AG besteht seit 2006 und verfügt mittels ihrer Partner heute über eine Flotte von mehr als 17.000 Lkw.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.