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Photovoltaik - Fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss

(PresseBox) (Bonn, )
Bund und Länder haben am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss eine Einigung zur Novellierung der Solarförderung erzielt. Trotz punktueller Verbesserungen bleibt es jedoch größtenteils bei der Fassung, die am 11. Mai im Bundesrat gescheitert war.

Gerade die drastischen und völlig überzogenen Kürzungen, die rückwirkend zum 1. April gelten sollen und bis zu 30 % betragen, sind nach wie vor in der Novelle erhalten. Es ist frappierend, dass diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, an dem der weitere Zubau der Photovoltaik nur noch zu minimalen Mehrkosten führt.

"Es ist ein einmaliger Vorgang, dass eine Bundesregierung den Niedergang eines ganzen Industriezweiges billigend in Kauf nimmt, obwohl dieser für den Strukturwandel so existenziell wichtig ist", so Irm Scheer-Pontenagel, Geschäftsführerin von EUROSOLAR.

Mit der Förderobergrenze von 52.000 MWp hat man zudem die Grundlage für einen weiteren Zubau deutlich oberhalb des avisierten jährlichen Zubaukorridors von 2.500 - 3.500 MWp gelegt. Die vage Ankündigung einer Anschlussförderregelung und die Bekräftigung, den Einspeisevorrang für Solarstrom beizubehalten, werden niemanden davon abhalten, möglichst rasch Anlagen ans Netz zu bringen, wenn nicht bald geklärt wird, welche Regelungen nach Überschreiten dieser Marke in Kraft treten.

"Dies zeigt, dass man aus dem sogenannten "atmenden Deckel" nichts gelernt hat. Denn jede Form von Deckelung führt immer zu Vorzugseffekten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Marke von 52.000 MWp schon deutlich vor 2020 erreicht wird. Ein rasches Wachstum der Erneuerbaren Energien ist natürlich erstrebenswert. Aber es ist doch offensichtlich, dass man hier wieder einmal die Rechtfertigung für weitere Sonderkürzungen schafft, sobald der jährliche Zielkorridor überschritten wird", so Dr. Axel Berg, Vorstandsvorsitzender von EUROSOLAR Deutschland.

Auch das Marktintegrationsmodell ist nach wie vor enthalten, auch wenn es erst ab 2014 greifen wird. Wie bei der Marktprämie handelt es sich hier um eine Scheinintegration fluktuierender regenerativer Energiequellen ohne Grenzkosten in einen für fossil-atomare Stromerzeugung konzipierten Markt. Dies kann wegen des preisdämpfenden Effektes von Wind- und Solarstrom gar nicht gelingen und greift viel zu kurz.

"Nicht das Neue hat sich in die Alte zu integrieren, sondern umgekehrt muss die Debatte endlich geführt werden, wie ein Energiemarkt auszusehen hat, in dem fluktuierende regenerative Erzeuger wie Wind und Sonne naturgemäß Vorfahrt haben und sich die Rolle der fossil-atomaren Energien auf eine stetig schrumpfende Ausgleichsfunktion reduziert", so Valentin Hollain, wissenschaftlicher Leiter von EUROSOLAR.

Einzig die Schaffung einer neuen Anlagenklasse von 10-40 kWp ist positiv hervorzuheben, doch auch in diesem Fall werden 10% der Strommenge nicht abgenommen und müssen über das Marktintegrationsmodell verkauft werden. Dies wird es künftig engagierten Bürgern ohne eigenes Dach, die sich in Energiegenossenschaften zusammenschließen, deutlich erschweren, Anlagen gemeinsam zu realisieren.

Die Kritik, die EUROSOLAR bereits in den vergangenen Monaten geäußert hat, behält damit ihre Gültigkeit. Wir sind immer noch weit entfernt von einer nachhaltigen Wachstumsstrategie für die Photovoltaik. Es ist sehr bedauerlich, dass die Chance nicht genutzt wurde, den rechtlichen Rahmen für ein Solarwachstumsgesetz zu schaffen. Die jetzt gefundene Einigung ist ein fauler Kompromiss.
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