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FELDER GMBH Löttechnik

Cadmiumverbot in Hartloten

Verbot von Cadmium in Silberhartloten

(PresseBox) (Oberhausen, )
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 vom 20. Mai 2011 ist ab dem 10. Dezember 2011 die Verwendung und das in den Verkehr bringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,01 Gew.-% in der EU nicht mehr erlaubt.

Diese Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem Mitgliedsstaat der EU.

Das bedeutet, dass ab dem 10. Dezember 2011 cadmiumhaltige Silberhartlote (z.B. AG306 L-Ag30Cd oder AG304 L-Ag40Cd) nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Außerdem ist auch die Produktion dieser Hartlote ab diesem Zeitpunkt verboten. Im Zuge dessen wird auch die FELDER GMBH die Produktion cadmiumhaltiger Hartlote in den nächsten Monaten einstellen.

Frühzeitige Überprüfung von cadmiumfreien Alternativen

Wir empfehlen unseren Kunden frühzeitig zu prüfen, welche cadmiumfreien Silberhartlote für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind. In der nachfolgenden Tabelle zeigen wir Ihnen eine Auswahl der cadmiumfreien Silberhartlote im Vergleich zu den cadmiumhaltigen Qualitäten. Sollten Sie darüber hinaus Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht unsere Anwendungstechnik zu kontaktieren.

Gerne übernehmen wir für Sie die fachgerechte Entsorgung der nicht mehr benötigten cadmiumhaltigen Hartlote und Hartlotabfälle. Bitte prüfen Sie rechtzeitig Ihren Bedarf, damit der Restbestand zum Stichtag nicht übermäßig groß ist. Eine Gutschrift erteilen wir nach erfolgter Altmetallverwertung auf den entsprechenden Feinsilberanteil.

Für weitere Informationen...

... lohnt sich ein Besuch unserer Homepage www.felder.de. Hier finden Sie unsere Produktpalette und unsere Serviceleistungen, sowie Pressemitteilungen und Bildmaterial als Download. Informationen zum Gesetzestext erhalten Sie unter: http://eur-lex.europa.eu/...:L:2011:134:0002:0005:de:PDF
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