Bei der Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei Finanzdienstleistern stehen sich im Markt Provisions- und Honorarmodelle sowie zahlreiche Mischformen gegenüber. Reine Honorarvergütungsmodelle sind hierbei qua definitione am besten geeignet, etwaige Principal Agent-Probleme und Interessenasymmetrien zwischen Kunde und Berater zu vermeiden.
Die veröffentlichten Erkenntnisse der Studie "Die Zukunft des unabhängigen Finanzdienstleistungsvertriebs in Deutschland", welche vom Private Finance Institute der European Business School durchgeführt wurde, belegen die wachsende Akzeptanz und Bedeutung des Honorarberatungsmodells im unabhängigen Finanzdienstleistungsvertrieb. Derzeit bieten etwa 44% der knapp 1.400 Befragten Honorarberatungsdienstleistungen an. Während die meisten Berater sowohl auf Provisions- als auch Honorarbasis arbeiten, bieten 4% ausschließlich Honorarberatung an. Allerdings können sich 44% der heute fallweise Honorarberatung anbietenden Berater vorstellen, vollständig auf Honorarberatung umzusteigen. Mit 69% als hoch einzustufen ist die grundsätzliche Bereitschaft der bisher ausschließlich auf Provisionsbasis agierenden Berater, auch Honorarberatungsleistungen anzubieten. Der Honorarberatung gegenüber prinzipiell abgeneigt sind lediglich 9% der Befragten.
Bedenken gegen die Honorarberatung werden hauptsächlich hinsichtlich der unzureichenden Zahlungsbereitschaft der Kunden geäußert. 72% der befragten Berater schätzen die kundenseitige Zahlungsbereitschaft auf weniger als € 100 pro Stunde. Diese Erkenntnisse stehen im Einklang mit früheren Marktstudien, die in Abhängigkeit von kundenseitigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemischte Ergebnisse hinsichtlich der Bereitschaft zur Zahlung angemessener Stundenhonorare zeigen.
Honorarberater stehen damit vor der zentralen Aufgabe, ihre Honorarforderungen mit entsprechend hochwertiger Beratungsqualität dem Kunden gegenüber zu legitimieren und die zu erbringende Beratungsqualität ex ante auch zu signalisieren. Gerade in jüngster Zeit ist die Qualität der Finanzberatung im Sinne des Verbraucherschutzes stark in den Fokus der Medien und somit der Öffentlichkeit gerückt. Dabei wird klar, dass der Beraterqualifikation eine entscheidende Rolle zukommt. Hier kommt laut Arndt Stiegeler, Vorstandsmitglied des Financial Planning Standard Board Deutschland e.V., dem Certified Financial Planner-Zertifikat eine große Bedeutung zu. "Das international anerkannte CFP-Zertifikat verbürgt höchste Qualität und Transparenz in der Finanzplanung. Gleichermaßen hilft es dem Berater die mit dem Gütesiegel belegte Qualität nachhaltig gegenüber dem Kunden zu positionieren", so Stiegeler weiter.
Der FPSB Deutschland tritt seit seiner Gründung als Zertifizierungsorganisation für die Etablierung und Sicherstellung von Beratungsqualität auf hohem Niveau mittels national und international anerkannter Zertifizierungsstandards ein. Neben den international anerkannten Zertifizierungen zum Certified Financial Planner (CFP) im Bereich der Finanzplanung sowie des Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) im Bereich der Vermögensnachfolgeplanung wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) und unter Einbringung des vorhandenen Fach- und Methodenwissens die Zertifizierung zum "DINgeprüften privaten Finanzplaner" gemäß DIN ISO 22222 etabliert. Auf der Grundlage des Berufsbildes, der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) und der Berufsgrundsätze des FPSB Deutschland gelten für CFP und CFEP bereits seit 1997 höchste verbindliche Qualitätsanforderungen, deren Durchsetzbarkeit bei Verstößen durch eine verbindliche Ehrengerichtsbarkeit gewährleistet wird. Finanz- und Erbschaftsplanung erfolgt damit immer im alleinigen Kundeninteresse. Durch die klare Trennung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Form von Finanzplanung und deren Umsetzung verhindern die für CFP und CFEP verbindlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung eine Kollision von Verbraucher und Beraterinteressen bzw. einen oftmals kritisierten vertriebsorientierten Produktverkauf unter dem Deckmantel vermeintlicher Finanzberatung. Hierbei stehen insbesondere die Berufsgrundsätze der Integrität, Objektivität und Neutralität im Vordergrund, da durch diese ein Höchstmaß an verbraucherorientierter Transparenz gewährleistet wird. "Der Verbraucher erlangt durch die klare Trennung von Beratungs- und Vermittlungsprozess ein adäquates Verständnis von Eigenständigkeit und Wertigkeit beider Prozessschritte sowie deren Vergütungskomponenten und modalitäten", führt Stiegeler aus. Regelmäßige Rezertifizierungsnachweise für CFP und CFEP sichern dauerhaft eine hochwertige Beratung und signalisieren dem Verbraucher eine hohe Beratungsqualität. Diese ist die Grundlage für eine langfristige Vertrauensbeziehung und rechtfertigt einen Honorarzahlungsanspruch für Berater, die ihre Dienstleistungen auf Honorarbasis anbieten.
Dabei sind CFP ausdrücklich nicht auf eine bestimmte Vergütungsform festgelegt. Der FPSB Deutschland vertritt die Auffassung, dass - solange Berufsgrundsätze und GoF im besten Kundeninteresse eingehalten werden - der Kunde auf Basis transparenter Entscheidungsgrundlagen die für ihn ideale Kombination der Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistung auf Honorar- oder Provisionsbasis bzw. adäquater Mischformen frei wählen können sollte. Dies entspricht dem Interesse des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), die Honorarberatung zukünftig im Sinne des Verbrauchers als Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis zu stärken.