Insofern würde sich die Wettbewerbssituation bei einer Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber Unity Media und KDG wettbewerbsmäßig weniger auswirken als eine Fusion von KDG und Vodafone. Es würde in 13 Bundesländern der Wettbewerb geschwächt durch die Fusion zweier so großer Anbieter.
Sollte die in der Presse kolportierte Einschätzung des Präsidenten des Bundeskartellamts zutreffen, wonach die Fernsehversorgung insbesondere großer „Wohnungseinheiten“ (FAZ vom 26.06.2013) wie auch der Infrastrukturwettbewerb in einem Fall der Fusion von Unity Media – Kabel Baden-Württemberg einerseits und KDG andererseits sehr stark beeinträchtigt werden, müssten nach Meinung des FRK-Vorsitzenden diese Kriterien logischerweise auch für einen Zusammenschluss von Vodafone und KDG gelten. Der Verband werde die Beiladung zu dem Kartellverfahren deshalb zeitnah beantragen.
Wenn darüber hinaus sichergestellt werden soll, dass die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Kabelnetzbetreiber – die immerhin etwa 25% des Endkundenmarktes versorgen, was auch bezüglich der großen Wohnungsgesellschaften und des Infrastrukturwettbewerbs gilt – erhalten bleibt, müssten nach Meinung des FRK auch die übrigen größeren Gesellschaften Primacom, pepcom, TeleColumbus und TeleKabel Deutschland in diese Betrachtung einbezogen werden und nicht nur die TeleColumbus alleine.
Der FRK-Vorsitzende erwarte daher in Zukunft einen Zusammenschluss dieser mittelgroßen Firmen. „Inwieweit eine solche konsolidierte Firma mit ca.3,5 Mio. Haushalten an der Börse zugelassen oder von Vodafone dann im Wettbewerb übernommen wird, ist dann einer neuen Marktbetrachtung durch das Kartellamt anheimgestellt“, erklärte Labonte abschließend.
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