Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1226331

FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH Alfredstr. 157 45131 Essen, Deutschland http://www.frtg-essen.de
Ansprechpartner:in Herr Ralf Klein +49 201 8228960

Verrechnungspreisdokumentation: Verschärfte Vorlagepflichten ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird es für Unternehmen entscheidend, Verrechnungspreisdokumentationen (Local File und Master File) rechtzeitig und proaktiv zu erstellen.

(PresseBox) (Essen, )
Die Anforderungen an grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen steigen kontinuierlich, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation. Mit Änderungen der Abgabenordnung (AO) im Zuge der Modernisierung der Außenprüfung folgt Deutschland einem globalen Trend hin zu verschärften Regelungen. Ab dem 1. Januar 2025 wird es für Unternehmen entscheidend, Verrechnungspreisdokumentationen (Local File und Master File) rechtzeitig und proaktiv zu erstellen.

Kernpunkte der neuen Regelungen
  1. Modernisierung und Beschleunigung der Außenprüfung:
    Seit Januar 2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 7 in Kraft. Ziel ist es, Außenprüfungen zu beschleunigen und Steuerpflichtige stärker in die Pflicht zu nehmen.
  2. Verkürzte Vorlagefristen:
    Die Vorlagefrist für Verrechnungspreisdokumentationen beträgt ab 2025 nur noch 30 Tage und beginnt unmittelbar mit der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung.
  3. Erhebliche Sanktionen bei Versäumnissen:
    Bei verspäteter, unvollständiger oder unverwertbarer Dokumentation drohen hohe Strafen.
Modernisierung und Beschleunigung der Außenprüfung

Das Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie strebt eine effizientere Außenprüfung an. Steuerpflichtige müssen künftig nicht nur zeitnah reagieren, sondern sich auch auf zusätzliche Mitwirkungspflichten einstellen. Die Verrechnungspreisdokumentation rückt dabei besonders in den Fokus, da sie oft Kernbestandteil grenzüberschreitender Prüfungen ist.

Verkürzte Vorlagefristen

Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die Vorlagefristen:
  • Neue Frist: Dokumentationen müssen spätestens 30 Tage nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung unaufgefordert vorgelegt werden (§ 90 Abs. 3 AO). Eine explizite Anforderung durch den Prüfer entfällt.
  • Einheitlichkeit: Diese Frist gilt auch für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle und wird mit deren bisherigen Vorgaben harmonisiert.
  • Rückwirkende Anwendung: Die Regelung betrifft nicht nur Geschäftsjahre ab 2025, sondern auch ältere Zeiträume, wenn die Prüfungsanordnung nach dem 31. Dezember 2024 erfolgt.
Eine zeitnahe Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation „auf Vorrat“ wird somit unverzichtbar, um die knappen Fristen einhalten zu können.

Konsequenzen und Sanktionen bei Verstößen

Die Nichtbeachtung der neuen Pflichten kann zu erheblichen finanziellen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen führen.

Verzögerungsgeld (§ 146 Abs. 2c AO)

Wenn Steuerpflichtige ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, können Verzögerungsgelder zwischen 2.500 und 250.000 Euro festgesetzt werden.

Schätzungsbefugnis (§ 162 Abs. 3 AO)

Fehlende oder unverwertbare Dokumentationen erlauben es der Finanzbehörde, Einkünfte zu schätzen. Dabei wird zugunsten des Fiskus davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Einkünfte höher als die erklärten sind. Steuerpflichtige tragen die Beweislast und das Risiko hoher Hinzuschätzungen.

Strafzuschläge (§ 162 Abs. 4 AO)
  • Nichtvorlage oder Unverwertbarkeit: Zuschläge von 5 bis 10 Prozent des Mehrbetrags der Einkünfte, mindestens 5.000 Euro.
  • Verspätete Vorlage: Zuschläge bis zu 1 Million Euro, mindestens 100 Euro pro Tag der Fristüberschreitung.
Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a AO)

Bei nicht ausreichender Mitwirkung innerhalb eines Monats nach einer qualifizierten Aufforderung wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld von 75 Euro pro Tag, maximal für 150 Tage, festgesetzt. Zusätzlich können Zuschläge von bis zu 25.000 Euro pro Tag verhängt werden.

Verlängerung von Betriebsprüfungen

Verzögerungen bei der Vorlage können die Dauer von Betriebsprüfungen erheblich verlängern, was zusätzliche Kosten verursacht und das Prüfungsverhältnis belasten kann. Eine pünktliche und sorgfältige Dokumentation signalisiert hingegen Bereitschaft zur Kooperation und erleichtert die Kommunikation mit der Finanzbehörde.

Implikationen für die Praxis

Die verschärften Regelungen erfordern eine frühzeitige und umfassende Vorbereitung:
  1. Zeitnahe Erstellung: Dokumentationen sollten parallel zum Jahresabschluss erstellt werden, da die relevanten Daten und Überlegungen dann noch präsent sind.
  2. Internationale Abstimmung: Unternehmen sollten Synergien nutzen, indem sie die Dokumentationen verschiedener Gesellschaften aufeinander abstimmen.
  3. Rechtliche Entwicklungen: Es ist wichtig, die Regelungen in den Ländern der Konzernmitglieder zu berücksichtigen, da viele Staaten ähnliche Anforderungen verschärfen.
Fazit

Die neuen Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation ab 2025 erhöhen die Anforderungen an international tätige Unternehmen erheblich. Eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich, um finanzielle Sanktionen und Risiken bei Außenprüfungen zu minimieren. Die Einhaltung der Fremdvergleichsgrundsätze und eine proaktive Dokumentation sind entscheidend für die steuerliche Compliance und ein reibungsloses Prüfungsverfahren.

 

Website Promotion

Website Promotion

FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.