Seit November letzten Jahres, als der Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen veröffentlicht wurde, engagiert sich GULP Information Services dafür, dass auch die Belange von IT- und Engineering-Freelancer eine Plattform finden. Erste Freiberufler-Kommentare hatte GULP bereits Anfang des Jahres veröffentlicht. Diesem ersten Schritt folgte Mitte Januar eine Umfrage zu den aktuellen Entwicklungen. Zwei Wochen lang befragte GULP seine Freiberufler zu verschiedenen Aspekten rund um den Gesetzesentwurf. 440 IT-Freiberufler nahmen teil.
Freiberufler sind pessimistisch gegenüber dem aktuellen Gesetzesentwurf
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte bereits im November letzten Jahres kein gutes Haar an den Plänen der Koalition gelassen. Vor allem wertete Kramer den Gesetzesentwurf als einen „kompletten Angriff auf unsere heutige arbeitsteilige Wirtschaft und als Bremsklotz der Industrie 4.0”. Eine ähnlich pessimistische Haltung wurde bei den Umfrage-Teilnehmern beobachtet. Bei der Frage, wie diese die Zukunft ihrer Freiberuflichkeit sehen, falls der Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Fassung in Kraft tritt, war sich der Großteil einig:
Fast 80 Prozent empfinden den Entwurf als eine Gefahr für ihren Berufsstand. Gerade einmal 15,7 Prozent stehen dem Ganzen neutral gegenüber. Zufrieden mit dem Gesetz wären 5,1 Prozent der Teilnehmer.
Welche Optionen blieben für den Fall der Fälle?
Welche Handlungsmöglichkeiten sehen Wissensarbeiter gesetzt den Fall, dass der Entwurf in seiner augenblicklichen Form Realität wird? Laut VGSD und ADESW werden scheint zum jetzigen Zeitpunkt für viele Freiberufler die Arbeitnehmerüberlassung die einzige Alternative. Doch wäre diese Beschäftigungsform künftig eine Möglichkeit? In der Umfrage stellte Arbeitnehmerüberlassung in der Tat eine Option dar, wenn auch mit knapp 6 Prozent eine eher untergeordnete.
Nach der aktuellen Einschätzung würden gut 27 Prozent der Freiberufler ihre Selbstständigkeit der Festanstellung opfern. Knapp 21 Prozent der Befragten würden der Heimat den Rücken kehren, sollte der aktuelle Gesetzesentwurf unverändert in Kraft treten. Eine weitere Ausweichmöglichkeit sehen 8,5 Prozent der Befragten in der Gründung einer eigenen Gesellschaft. Rechtlich oder gar politisch aktiv werden würden lediglich 2,2 Prozent der Umfrage-Teilnehmer.
„Auch wenn die Motive des Arbeitsministeriums zum Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen nachvollziehbar sind, so gibt er bei vielen Betroffenen Grund für Unruhe und Sorge. Gerade IT- und Engineering-Spezialisten stellen in Deutschland ein knappes Gut dar, das, zumindest nach den Umfrage-Ergebnissen zu urteilen, noch weiter verknappen könnte”, erklärt Daniela Kluge, Bereichsleitung Portal & Projekte bei GULP Information Services. „Natürlich sollen und müssen gerechte und sozialverträgliche Regelungsformen gefunden werden. Jedoch muss es auch ein Anliegen der Politik sein, Lösungen anzubieten, die der Innovationskraft des Landes nicht schaden. Angesichts des Digitalisierungsdrucks in allen Branchen und Bereichen ist gerade der Beitrag selbstständiger IT- und Engineering-Spezialisten nicht zu verkennen. Umso wichtiger wird es in der nächsten Zeit sein, nach validen Alternativen für den aktuellen Kriterienkatalog zu suchen.”