Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) betrifft alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Definition der EU-Kommission sind (Empfehlung 2003/361/EG).
Viele Unternehmen halten sich für KMU – die KMU-Definition der EU zieht jedoch neben den gängigen Kriterien auch den Grad der Beteiligung an anderen Unternehmen heran: Ist z.B. ein Betrieb Teil einer größeren Unternehmensgruppe, gilt er nicht mehr als KMU und fällt ebenfalls unter das EDL-G. Damit stehen viele Dienstleister in der Pflicht – auch Bildungsträger oder Anbieter anderer Arbeitsmarktdienstleistungen.
Unternehmen sollten zunächst prüfen, ob Sie von den Regelungen betroffen sind. Dabei ist zu beachten, dass die Schwellenwerte (z.B. bis 250 Mitarbeiter) bei Beteiligungen an anderen Firmen teilweise oder ganz angerechnet werden müssen. Mitarbeiterzahlen und Umsatzsummen müssten also addiert werden, wenn z.B. ein Träger an einem anderen Unternehmen beteiligt ist. Dies gilt bereits ab einer Beteiligung von 25%.
Für betroffene Unternehmen bestehen drei Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen:
1. Energieaudits nach EN 16247-1 (Durchführung spätestens bis zum 05.12.2015)
2. Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001
3. Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS
Für die beiden letztgenannten Optionen gilt eine Einführungsphase bis zum 05.12.2015. Allerdings müssen diese Managementsysteme erst spätestens am 31.12.2016 zertifiziert worden sein.
Bei der ISO 50001 handelt es sich um ein in vielen Unternehmen bewährtes System mit etablierten Regelungen, die für Planungssicherheit sorgen. Existiert bereits ein Qualitätsmanagementsystem nach AZAV und ggf. ISO 9001, wird der Aufbau eines Energiemanagementsystems erheblich erleichtert, da bereits gemeinsam zu nutzende Strukturen und Prozesse eingeführt sind (z.B. interne Audits, Managementbewertungen, Dokumentenlenkung).
Bis Ende 2015 ist dabei zunächst lediglich eine schriftliche Erklärung der Geschäftsführung erforderlich, aus der die Verpflichtung hervorgeht, ein EnMS einzuführen und umzusetzen. Alternativ dazu dient die Beauftragung einer Zertifizierungsstelle als Nachweis. Zudem sind die Energieverbräuche des letzten Jahres zusammenzufassen und zu bewerten. In der Übergangsfrist bis Ende 2016 ist dann ausreichend Zeit, die ISO 50001 zu implementieren – als solide Grundlage für einen kontinuierlichen und langfristigen Mehrwert für das Unternehmen.
Die GUTcert Akademie bietet verschiedene Veranstaltungen zu diesem Thema, z.B. am 30.04.2015 ein eintägiges Seminar „Energieauditpflicht durch das EDL-G – Was ist zu tun? ISO 50001 versus EN 16247“ oder vom 04.-08.05.2015 den Kurs „Energiebeauftragter/Energieauditor nach ISO 50001 für Dienstleister“.
Die GUTcert verfügt als Zertifizierungsgesellschaft über langjährige Erfahrung im Bereich AZAV und Energiemanagement und steht allen Arbeitsmarktdienstleistern als Ansprechpartner zur Verfügung.
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