Der EU-Rat hat zu dem Vorschlag der EU-KOM verschiedene Änderungen vorgelegt
In dem Vorschlag ist eine Mindestschwelle enthalten, wobei Waren, deren Einzelwert unter 150€ pro Sendung liegt, nicht unter die Regelungen des CBAM fallen. Mögliche Umgehungspraktiken werden überwacht und verhindert. Zudem wurde die Liste der betreffenden Güter erweitert und der CBAM wird voraussichtlich stärker zentralisiert. Dazu soll ein europäisches Zentralregister für Importeure etabliert werden, statt der nationalen CBAM-Register.
Weiterhin Diskussionsbedarf – wie geht es weiter?
Der EU-Rat sieht in verschiedenen Bereichen noch Bedarf zur Diskussion. insbesondere das Auslaufen der kostenfreien Zuteilungen für CBAM-Sektoren fällt darunter.
Sobald ein Konsens für die einzelnen Punkte gefunden wurde, kann das Gesetz in die Trilogverhandlung starten. Der Vorschlag wird in diesem Prozess erneut durch EU-KOM, EU-Rat und das Europäische Parlament diskutiert.