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Nach Bund-Länder-Treffen: Härtefallfonds muss Handwerk berücksichtigen

Handwerkskammer Freiburg fordert weitere Anpassungen bei Wirtschaftshilfen

(PresseBox) (Freiburg im Breisgau, )
Das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch (3. März) hat mehrere Entscheidungen hervorgebracht, die in den nächsten Stunden und Tagen noch konkretisiert und umgesetzt werden müssen. Die Handwerkskammer Freiburg begrüßt die beschlossenen Öffnungsperspektiven, von denen nun endlich auch die Kosmetiker profitieren können. Dennoch fallen weiterhin zahlreiche Betriebe durch das Hilferaster. Hier vermisst die Kammer wichtige Entscheidungen zu den Wirtschaftshilfen.

„Die nach wie vor nur sehr schleppend laufenden Wirtschaftshilfen sehen wir weiterhin sehr kritisch“, erläutert Johannes Ullrich. Zwar wurden die möglichen Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III erhöht. Für das Handwerk sei das aber eher eine theoretische Verbesserung. „Entscheidend ist das Auszahlungstempo – und das muss schneller werden.“

Zudem fallen immer noch Handwerksbetriebe durch jedes Hilferaster. „Bei der konkreten Ausgestaltung des geplanten Härtefallfonds müssen diese Betriebe daher unbedingt berücksichtigt werden“, fordert Dr. Handirk von Ungern-Sternberg, Mitglied der Kammergeschäftsleitung. Dazu zählen beispielsweise Betriebe, bei denen ein Teil geschlossen ist, der Umsatzrückgang aber nicht die Grenze erreicht, die für die Beantragung der Überbrückungshilfe III gilt. „Beispielsweise können das Bäckereifilialen im geschlossenen Baumarkt oder Kfz-Betriebe mit einem hohen Werkstattanteil, aber geschlossenem Verkauf sein.“ Weil hier trotzdem weiterhin hohe Fixkosten anfallen, kann schon ein geringerer Umsatzausfall zu Verlusten führen.

Auch Existenzgründer müssten im Härtefallfonds berücksichtigt werden. „Eine Existenzgründung benötigt viel Vorlauf“, erläutert Anna Teufel, Abteilungsleiterin Beratungsdienste der Handwerkskammer Freiburg. „Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum Gründungen nach dem 1. Mai 2020 von den bisherigen Hilfen ausgeschlossen werden.“ Auch für spätere Gründungen müsse es daher einen Zuschuss für Betriebs- oder Fixkosten geben.

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