Relativ stabil zeigten sich die Betriebszahlen in der Anlage A der Handwerksordnung. Hier sind Betriebe verzeichnet, die eine Meisterprüfung oder ähnliche Qualifizierungen für die Selbständigkeit voraussetzen: Bei 11.163 Unternehmen wurde der Vorjahreswert um 16 Unternehmen übertroffen. In der Anlage A sind 41 Gewerke aufgeführt.
Im Jahr 2004 wurde die Anlage B 1 - das zulassungsfreie Handwerk geschaffen. Für die Selbständigkeit in diesen 53 - vorher meisterpflichtigen Handwerken - sind seit 6 Jahren keine besonderen Qualifikationsnachweise mehr erforderlich. Nachdem in den zurückliegen Jahren der anfängliche Gründungsboom sukzessive schwächer wurde, war es im Jahr 2009 das zulassungsfreie B 1 - Handwerk, das verstärkt gründete. Im Berichtszeitraum erhöhte sich die Zahl der Betriebe um 270 neu eingetragene Unternehmen auf nunmehr 3.591 Betriebe in der Anlage B 1. Überdurchschnittliche Gründungszahlen vermeldeten das Fliesen- , Platten- und Mosaiklegerhandwerk, das Raumausstatterhandwerk und die Gebäudereiniger.
Leicht rückläufige Betriebszahlen meldeten das handwerksähnliche Gewerbe. In der Anlage B 2 sind 57 unterschliedliche Gewerke registriert. Der Bestand reduzierte sich im Kammerbezirk um 23 Betriebe auf nunmehr 3.599 Unternehmen im handwerksähnlichen Sektor zum 31.12.2009.