Hinzu kommt, dass bei Schwarzarbeit an der falschen Stelle gespart wird. Wer einen Fachbetrieb beauftragt, bekommt nicht nur die Gewährleistung, sondern auch eine qualifizierte Ausführung.
Ferner ist es möglich, die Arbeitskostenanteile der Handwerkerrechnung steuerlich geltend zu machen - 20% bis max. 6.000 Euro Arbeitskosten können geltend gemacht werden.
Der Bundesgerichtshof entschied zu einem Fall, bei dem die Parteien des Ausgangsverfahrens eine Schwarzarbeitsabrede dahingehend getroffen hatten, dass eine Werkleistung ohne Rechnung gegen einen Werklohn von 1.800 Euro erbracht werden sollte. Die Vereinbarung zielte auf eine Hinterziehung der Umsatzsteuer. Später machte die Auftraggeberin Gewährleistungsansprüche wegen festgestellter Mängel geltend.