Auf Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftsteuer hat sich heute die Große Koalition geeinigt. „Die Einigung in der Großen Koalition auf einen Kompromiss war überfällig. Immerhin läuft die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist am 30. Juni aus. Die Betriebe brauchen dringend Rechtssicherheit. Diese ist maßgeblich für erfolgreiche Betriebsübergaben der Familienbetriebe des Handwerks und damit für den Schutz der Arbeits- und Ausbildungsplätze. Keinesfalls darf die Reform der Erbschaftsteuer zum Spielball der bevorstehenden Wahlen werden“, betonte Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. Das jetzt veröffentlichte Ergebnis der Koalitionsgespräche über eine Reform der Erbschaftsteuer muss nun vom Deutschen Bundestag und den Bundesländern mitgetragen werden. Es sei wichtig, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen und noch vor der Sommerpause zu einem Abschluss zu bringen. Das Handwerk begrüßt vor allem die Erhöhung der Grenze auf fünf Beschäftigte, bis zu der die Einhaltung der Lohnsummenregelung nicht nachgewiesen werden muss. Das verhindert sowohl bei der Finanzverwaltung als auch bei den kleinsten Betrieben unnötige Bürokratie.
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