Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung wiederum verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Das Haus der Technik in Essen widmet diesem äußerst interessanten Thema eine Veranstaltung am 27.05.2008 in Essen. Im Rahmen dieses eintägigen Qualifizierungsseminars werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern Sicherheitsbeleuchtungen auf ihre Sicherheit prüfen zu können.
Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. In dem eintägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Sicherheitsbeleuchtungen kennen.
Begriffsbestimmungen und Prüfkriterien werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und die erforderliche Dokumentation behandelt. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Sicherheitsingenieur praxisbezogen erläutert.
Die Leitung des Seminars gestaltet Herr Dipl.- Ing. Manfred Liebscher, Ingenieurbüro Voss- Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg.
Das Seminar richtet sich an:
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) Beauftragte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Elektrofachkräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Interessierte Personen.
Ein Wiederholungstermin wird der 25.09.2008 sein.