Den Unternehmen überträgt REACH mehr Verantwortung für die Produktsicherheit, so dass Hersteller, Importeure und Händler beispielsweise prüfen müssen,
- ob eigene Registrierungspflichten zu erfüllen sind, wenn Stoffe im Unternehmen selbst hergestellt oder Stoffe bzw. Gemische importiert werden,
- ob bei den zur Herstellung von Gemischen und Erzeugnissen eingekauften Stoffen alle REACH-Verpflichtungen durch die Lieferanten erfüllt werden,
- ob Notifizierungs- oder Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe (engl. SVHC = substance of very high concern) erfüllt werden müssen, falls diese Stoffe in den Produkten des Unternehmens enthalten sind,
- ob für die in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische die nach REACH zu gestaltenden Sicherheitsdatenblätter mit oder ohne Anhang erstellt werden müssen,
- -ob die für die eingekauften Stoffe vorgesehenen Verwendungen hinsichtlich der Expositionsszenarien im Anhang der mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter weiterhin angewendet werden dürfen.
- Europäisches und nationales Chemikalienrecht
- REACH-Verordnung:
- REACH-Akteure und deren Pflichten
- Datenanforderungen und Datentransfer
- Registrierung, Notifizierung und Information
- SIEF Aktivität und Datenteilung
- SVHC-Stoffe:
- Datenmanagement und Teststrategie
- Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Expositionsszenarien
- Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS
- Umsetzung von Risikomaßnahmen
- Lieferkette:
- Kommunikation mit Lieferanten und Kunden
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, eMail: information@hdt-essen.de bzw. direkt hier:
http://www.gefahrstoffe.eu/...