Bei Eingriffen an Betriebsmitteln muss in jedem Fall gemäß BetrSichV nachgewiesen werden, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und der Umgebung gegeben sind. Sofern ein Betreiber seine Maschine selbst umbaut und „wesentliche Änderungen“ vornimmt, ist er außerdem in der Pflicht zu prüfen, ob er gemäß der Maschinenrichtlinie selbst zum Hersteller wird – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Im Seminar lernen die Teilnehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Instandhaltung und dem Umbau von Maschinen kennen. Anhand von vier Praxisbeispielen veranschaulicht die Veranstaltung, was bei einer Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung zu beachten ist. Der Referent leitet ein Kompetenzzentrum für Betriebssicherheit in der Elektrowirtschaft und führt dort laufend Konformitätsbewertungsverfahren für neue und veränderte Maschinen durch
Anmeldungen und das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte im Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-1 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-1, oder im Internet: www.hdt-essen.de/W-H010-03-652-7