Dazu äußert sich nun Dirk Niermann, Geschäftsführer des Bielefelder Fahrradteile-Herstellers.
"Bei Produkten, die Hebie seit mehreren Jahrzehnten hier in Bielefeld herstellt, wie z. B. Anhängerkupplungen oder dem Zweibeinständer REX 605, hatten wir bisher wenig Handhabe gegen Kopien vorzugehen", so Dirk Niermann. "Beim Chainglider ist die Rechtslage jedoch eindeutig. Neben der großen Modellvielfalt und dem umfangreichen technischen Knowhow, das wir mit der stetigen Weiterentwicklung des Produkts erworben haben, schützen uns diverse nationale und internationale Patente vor Kopierern. Schade ist nur, dass wir im Fall einer Patentverletzung nicht den Hersteller in Fernost, sondern den oder die Inverkehrbringer ansprechen müssen." Daher bietet Hebie seinen Kunden an, bei zweifelhaften Angeboten Dritter eine Stellungnahme zur Situation zu geben.