"Passt gut zusammen. VW Käfer und Feinkost Käfer haben sich diese Web-Adresse geteilt. Nun haben Sie die Wahl". Diese Einleitung findet man auf der Portalseite unter www.kaefer.de [3]. Hier existieren Feinkosthandel und Kultauto friedlich nebeneinander.
Wer von der Namenswahl seines Web-Auftritts nicht abrücken möchte, aber auch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mit namensgleichen Anbietern wünscht, für den empfiehlt sich das Domain-Sharing, die gemeinsame Nutzung einer Domain.
Unter einem gemeinschaftlichen Dach hat jeder seinen nur ihm gehörigen Bereich - seinen Link - unter dem er Angebote und Informationen nach eigenen Wünschen einstellen kann. Dabei profitieren oftmals beide Partner von dem Angebot des jeweils anderen. Allerdings sollten die Beteiligten die Rahmenbedingen vertraglich regeln.
Hierzu gehören beispielsweise Vereinbarungen über den Inhalt der Ausgangswebseite zum Beispiel wann und wie Änderungen durchgeführt werden sollen. Auch über Werbung - hier geht es in erster Linie um den Konkurrenzausschluss - sollte es eindeutige Regelungen geben. Außerdem sollten die Haftungsfrage, die Löschung beziehungsweise Übertragung an Dritte sowie die angemessene Aufteilung der anfallenden Kosten in einem Domain-Sharing-Vertrag festgelegt werden. (ur)
Das IT-Profimagazin iX zählt zur Pflichtlektüre des professionellen DV-Anwenders. Die sorgfältig ausgewählte Mischung von herstellerunabhängigen Tests, Grundlagenartikeln und Hintergrundberichten sowie aktuellen Produktvorstellungen vermittelt die notwendigen Informationen für den erfolgreichen unternehmensweiten Computereinsatz.
Bildmaterial: Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 6/2003 steht zum Download [4] bereit.
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