„Damit der Wunsch des Erblassers berücksichtigt werden kann, sollte man sich daher frühzeitig um die richtigen testamentarischen Gestaltungen kümmern“, sagt Isolde Schulze, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Flensburger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Nielsen, Wiebe & Partner. Die Kanzlei ist Mitglied bei HLB Deutschland, einem Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Denn als Expertin weiß Schulze aus der Praxis, wieviel Konfliktpotenzial gerade diese Familienkonstellationen mit sich bringen.
Ein Beispiel: Hat jemand Kinder aus mehreren Ehen, so erben diese bei der gesetzlichen Erbfolge alle zu gleichen Teilen neben dem aktuellen Ehepartner. Sie bilden also eine Erbengemeinschaft. Gehört zum Nachlass zum Beispiel eine Immobilie, kann es passieren, dass ein Teil der Erbengemeinschaft dieses veräußern möchte. Der andere Teil will aber das Haus als Familienwohnsitz erhalten. Dann ist Streit vorprogrammiert und im schlimmsten Fall drohen die Zwangsversteigerung und die Auflösung der Erbengemeinschaft.
Wer schon in jungen Jahren unerwünschten Erbenstreit vermeiden möchte, der muss rechtzeitig mit einer testamentarischen Regelung vorsorgen. So lassen sich böse Überraschungen verhindern, und man bestimmt über den Tod hinaus, was mit dem Haus passiert. Das Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt kann hier weiterhelfen, denn vieles lässt sich nach Beratung in einem Testament frei festlegen.
Ein weiteres Problem für Patchworkfamilien, in denen ein Ehepartner stirbt, ist auch noch das Sorgerecht. Sind die Stiefkinder noch minderjährig, wenn sie erben, liegt das Sorgerecht nicht beim Stief-Elternteil, sondern ausschließlich beim Ex-Partner. Und zum Sorgerecht gehört auch das Vermögen des Kindes, also das eigentlich fremde Erbe. So kann der Ex-Partner kräftig mitmischen und es gibt viel Konfliktpotential, dem man frühzeitig durch ein eigenes Testament aus dem Wege gehen kann. Damit sich das Patchworkglück am Ende nicht in eine einzige Pechsträhne verwandelt.
Nielsen, Wiebe & Partner
Nielsen, Wiebe & Partner ist eine aus fünf Partnern bestehende Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten mit Sitz in Flensburg. Das Unternehmen betreut vorwiegend den lokal verbundenen und international tätigen Mittelstand in Steuer- und Rechtsfragen. Für die wirtschaftsprüfende Tätigkeit wurde darüber hinaus die WIKING-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gegründet. Zu den Klienten zählen weiterhin auch Freiberufler und Privatpersonen. Nielsen, Wiebe & Partner ist unabhängiges Mitglied im Netzwerk HLB Deutschland. Weitere Informationen unter www.nwup.de.