Das Datenschutzrecht in der Europäischen Union wird vereinheitlicht: Im Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung wirksam. Der deutsche Gesetzgeber hat das Bundesdatenschutzgesetz bereits angepasst. Insbesondere für Unternehmen besteht die Notwendigkeit sich – auch wegen der deutlich gestiegenen Bußgeldandrohung – jetzt auf die neue Rechtslage einzustellen.
Auf dem 2. Hannoverschen Datenschutztag zeigten versierte Praktiker und Wissenschaftler unter der Überschrift „Alles neu macht der Mai: DSGVO, BDSG 2018 und der Entwurf einer E-Privacy-Verordnung“, welche Herausforderung die neuen rechtlichen Regelungen bieten und wie man ihnen begegnet. Gemeinsam mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen, der Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Verband Hannover IT luden die Hochschule Hannover und die Leibniz Universität Hannover auf den Campus der Hochschule Hannover auf die Expo Plaza. Mit weit über 200 Teilnehmern war die Tagung vollständig ausgebucht. Die beiden Gastgeber der Tagung freuten sich über das enorme Interesse.
Prof. Dr. Tina Krügel hebt insbesondere die Praxisrelevanz des 2. Hannoverschen Datenschutztages hervor. „Obwohl die Datenschutzgrundverordnung bereits 2016 in Kraft getreten ist, sind viele Unternehmen auf ihre unmittelbare Anwendbarkeit ab Mai 2018 nicht vorbereitet. Es war ein sehr spannender Austausch.“, erklärt die Juristin vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover.
„Viele Unternehmen sehen im Datenschutz ein Hemmnis für die Digitalisierung. Tatsächlich wird die Digitalisierung ohne den Datenschutz aber nicht gelingen, da er für das Vertrauen der Nutzer in die Internetangebote unerlässlich ist.“, stellt Prof. Dr. Fabian Schmieder von der Hochschule Hannover fest.
„Datenschutz bedeutet allerdings nicht 100%ige Sicherheit, denn die gibt es auch im Internet nicht. Die Datenschutzgrundverordnung wird ab Mai aber dabei helfen, dass die Gefahr von Datenpannen minimiert und das verbleibende Risiko dem Nutzer transparent gemacht wird.“, ergänzt Prof. Dr. Fabian Schmieder von der Fakultät für Medien, Information und Design der Hochschule Hannover, der gemeinsam mit Professorin Krügel den 2. Datenschutztag organisierte.
„Es ist zu erwarten, dass die Datenschutzgrundverordnung dem Datenschutz insgesamt zu mehr Durchsetzung verhelfen wird. Die Grundverordung findet etwa auch auf Unternehmen Anwendung, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, mit ihren Diensten und Waren aber EU-Bürger ansprechen. Dies ist sowohl für europäische Unternehmen als auch für die Menschen in der EU eine gute Nachricht.“ sagte Prof. Dr. Tina Krügel. „Die Datenschutzgesetze werden in Zukunft kein stumpfes Schwert mehr sein.“
Die Begrüßung der Teilnehmenden haben die Präsidenten Prof. Dr. Josef von Heiden, Hochschule Hannover und Prof. Dr. Volker Epping, Leibniz Universität Hannover sowie Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen, übernommen.