Der iGZ spricht sich entschieden gegen ein Verbot der Zeitarbeit im Bereich der Fleischindustrie aus. „Die Zeitarbeit ist eine umfassend kontrollierte Branche, bei der die Verantwortung für den Arbeitsschutz klar geregelt ist“, wies iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die bereits bestehende Rechtslage hin. Die von der Bundesregierung geplante Regelung im Arbeitsschutzkontrollgesetz sei das falsche Mittel für das richtige Ziel. So sei es zwar richtig, den Arbeitsschutz in der Fleischindustrie zu verbessern und die Kontrollen auszubauen. Die Zeitarbeitskräfte seien aber schon kraft Gesetzes um keinen Deut weniger geschützt als die Stammarbeitskräfte. Wenn es andere, mildere Möglichkeiten zur Behebung eines Problems im Arbeitsschutz gebe, müsse der Gesetzgeber auch diese Alternativen ausschöpfen, statt mit pauschalen gesetzlichen Verboten zu agieren. Zu dieser Ansicht seien auch neun maßgebliche AÜG-Experten in einer gemeinsamen Veröffentlichung in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) gekommen, weshalb das Zeitarbeitsverbot verfassungs- und europarechtswidrig sei. Der iGZ setze sich stattdessen für eine tarifliche Öffnungsklausel ein. In solchen Tarifverträgen könnten sowohl Branchenzuschläge als auch Bedingungen zur Unterbringung geregelt werden, um neben der ohnehin vorhandenen gesetzlichen Absicherung einen zusätzlichen Schutz zu schaffen. iGZ-Hauptgeschäftsführer Stolz äußerte außerdem sein Unverständnis darüber, dass der iGZ als mitgliedsstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeit nicht zu der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 5. Oktober 2020 geladen sei, obwohl mit dem Verbot der Zeitarbeit im Bereich der Fleischindustrie ein massiver Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Branche geplant sei.
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