In seinem jüngsten Tarifvertragswerk vereinbarte der iGZ als einziger Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche mit den DGB-Gewerkschaften eine Klausel zur Qualifizierung und Weiterbildung der Zeitarbeitnehmerschaft. Seitdem treffen sich regelmäßig Projektgruppen des iGZ, um die Klausel in die Praxis umzusetzen. Im Rahmen einer Fachtagung der Projektgruppe Weiterbildung und der iGZ-Arbeitskreises Tarif in Hannover wurden diese Ansätze nun zusammengetragen - dazu gehörte auch ein Blick über den deutschen Tellerrand in die europäischen Nachbarländer: Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Holger Piening führte zunächst Volker Homburg in das Thema und die bisherigen Ergebnisse der Projektgruppe ein. Unternehmensberater Norbert Katz erläuterte das "Modell Frankreich". Dort wurde ein System mit einklagbarem Recht auf Weiterbildung eingeführt, dessen Ziel es unter anderem ist, die Mitarbeiter in der Zeitarbeit zu halten. Das Verfahren in Österreich stellte Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller vor - Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen sich an den Kosten der Weiterbildung, aber es besteht kein Rechtsanspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen. In zwei von Volker Homburg und iGZ-Bundesvorstandsmitglied Bettina Schiller moderierten Workshops erarbeiteten die Teilnehmer auf dieser Basis mögliche Ansätze für ein Weiterbildungssystem in Deutschland: Ziele der Qualifizierung seien die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitern, die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung, die Entwicklung von Gleichwertigkeit in der Zeitarbeit, die Stärkung der Kernkompetenz von Zeitarbeit, eine engere Verzahnung mit und damit auch eine adäquatere individuelle Passgenauigkeit der von den Kundenunternehmen angeforderten Profile sowie die Erfüllung der politischen Vorgaben und eine Verbesserung des Branchenimages. Wichtiger Aspekt, so Holger Piening, sei zudem die Qualifizierung von gering Qualifizierten, um dem stetig steigenden Fachkräftemangel zu begegnen. Umsetzbar sei das Modell in der Praxis beispielsweise via Verpflichtung über Zeitkontingente - einsatzfreie Zeiten werden gegengerechnet. Es sollen zudem Alternativfinanzierungsmodelle geprüft werden - denkbar seien etwa auch eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmerschaft, die Anrechnung gegen Bildungsurlaub, oder Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF). Die Projektgruppen vereinbarten schließlich weitere regelmäßige Treffen, um diese Ansätze weiterzuentwickeln.
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