IHK, EHV und city-marketing sprechen sich insbesondere für Öffnungsklauseln aus: "Wenn sich bei einzelnen Straßenzügen die Mehrheit der Gewerbetreibenden auf gemeinsame Spielregeln einigen, die sich an der Zielsetzung der Satzung orientieren, müssen Anpassungen möglich sein", so city-marketing-Vorsitzender Oliver Hoffmann. Zustimmungsquoten und Verfahrensablauf sollten sich dabei am Landesgesetz für Immobilien-Standort-Gemeinschaften (ISG) orientieren. Für Gewerbetreibende im 1. Obergeschoss müssten bessere Werbemöglichkeiten geschaffen werden: "Insbesondere für die Gewerbetreibenden im ersten Obergeschoss stellen die Regelungen in § 9 Abs. 4 ein massives Problem dar, hier muss nachgearbeitet werden", so IHK-Einzelhandelsexperte Fabian Göttlich.
Der bereits bestehende Konsultationskreis - so Uwe Stephan, Hauptgeschäftsführer des EHV - soll als beratendes Gremium und als Diskussionsplattform für Grundsatzfragen förmlich in der Satzung verankert werden, hierfür muss ein neuer Paragraph geschaffen werden. "Es gilt ferner, die Satzung in Details fortlaufend weiter zu entwickeln. Mit den betroffenen Unternehmen muss immer wieder das Gespräch gesucht werden", stellt Ralph Job, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von city-marketing, fest.