Hintergrund: Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eine elektronische Grundsteuerwerterklärung einzureichen. Auf Grundlage der Erklärungen ermittelt dann das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 sowie den Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025, der an die betreffenden Kommunen zur Kalkulation der neuen Grundsteuerhebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 übermittelt wird.
IHK-Webinar "Reform der Grundsteuer - Für die Praxis aufbereitet"
#GemeinsamBonnRheinSieg IHK-Webinar am 27. Juni 2022, 14 Uhr
Hintergrund: Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eine elektronische Grundsteuerwerterklärung einzureichen. Auf Grundlage der Erklärungen ermittelt dann das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 sowie den Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025, der an die betreffenden Kommunen zur Kalkulation der neuen Grundsteuerhebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 übermittelt wird.