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Mögliche Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende

Bonner Umweltzone tritt am 1. Januar 2010 in Kraft / Antragsmöglichkeit für nicht nachrüstbare Fahrzeuge

(PresseBox) (Bonn, )
Ab dem 1. Januar 2010 dürfen - bis auf bestimmte Ausnahmen - nur noch Fahrzeuge in die Bonner Umweltzone einfahren, die eine rote, gelbe oder grüne Plakette besitzen. Dies gilt zunächst für das gesamte Jahr 2010. Weitere Messungen im Jahr 2010 werden zeigen, ob eine Verschärfung oder Ausdehnung der Umweltzone notwendig ist. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Gewerbetreibende auf hin, dass zusätzlich zu den allgemeinen Ausnahmeregelungen in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Bonn beantragt werden kann.

Anträge stellen können Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone, Gewerbetreibende mit Firmensitz außerhalb der Umweltzone bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen oder bei besonderen finanziellen Härtefällen. "Allerdings muss hierbei zunächst geprüft werden, ob eine Nachrüstung des Fahrzeugs infrage kommt. Ist dieses nachweislich nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt werden", sagt Dr. Rainer Neuerbourg, Umweltexperte der IHK Bonn/Rhein-Sieg: "Diese gilt bei Firmensitz innerhalb der Umweltzone vorerst bis zum 31. Dezember 2010. Bei außerhalb der Umweltzone ansässigen Firmen wird die Genehmigung zunächst bis zum 30. Juni 2010 erteilt und kann dann gegebenenfalls bis zum Jahresende verlängert werden." Die Kosten für Ausnahmegenehmigungen betragen für Gewerbetreibende maximal 40 Euro, wenn der Firmensitz innerhalb der Umweltzone liegt, bzw. maximal 60 Euro, wenn der Firmensitz außerhalb der Umweltzone liegt.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Nachweis, dass eine Umrüstung nicht möglich ist - z.B. durch TÜV, Hersteller
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Gewerbeanmeldung
- zusätzlich, wenn der Geschäftssitz außerhalb der Umweltzone liegt:

Nachweis an welchen Tagen (bzw. in welchem Zeitraum) und zu welchem Zweck Fahrten notwendig sind, ggf. Bestätigung des Auftraggebers (z.B. Dauerkunde), dass die Fahrt(en) notwendig sind

- zusätzlich bei Härtefällen: entsprechende Nachweise

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann gestellt werden bei: Bürgerdienste der Bundesstadt Bonn, Kfz-Zulassungsbehörde, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf www.bonn.de unter dem Suchbegriff "Umweltzone". Ansprechpartner bei der Stadt Bonn ist: Michael Bunse, Telefon +49 (228) 7733-38, Telefax +49 (228) 7727-12, E-Mail: ausnahmegenehmigungumweltzone@bonn.de.
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