Das Lieferkettengesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen künftig verpflichten, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens plant die Bundesregierung das Lieferkettengesetz für Betriebe ab 3.000 Mitarbeiter ab 1. Januar 2023 gelten zu lassen; ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter. „Damit nimmt dieser Gesetzesentwurf einige Kritik an diesem Vorhaben auf, welche schon frühzeitig von den Industrie- und Handelskammern benannt wurden“, kommentiert IIHK-Ansprechpartner Tobias Imberge: „Andere Schwachpunkte für die Unternehmen wurden allerdings nicht abgestellt. Der aktuelle Entwurf legt den Unternehmen mehr Verantwortung auf, droht mit Sanktionen und es ist zu befürchten, dass auch kleinere Unternehmen unterhalb der im Entwurf festgeschriebenen Größenklassen mit erhöhten Anforderungen konfrontiert werden.“
Die tatsächlichen Möglichkeiten der Einflussnahme von Unternehmen auf die Zulieferkette variieren jedoch noch Ansicht der IHK stark. So hätten gerade kleine und mittlere Unternehmen oft nur begrenzten Einfluss und geringe Kontrollmöglichkeiten bei der Einhaltung der Standards in den produzierenden Ländern. Imberge: „So ergibt sich für die Unternehmen neben mehr Verwaltungsaufwand auch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die erstmal zu nicht abschätzbaren Haftungsrisiken führen kann. Sollte das Gesetz also verabschiedet werden, müsste - um den Unternehmen Rechtssicherheit zu garantieren - sichergestellt sein, dass die Anforderungen umsetzbar sind. Die Bundesregierung sollte Unternehmen durch Informationen sowie beim Aufbau von Know-how unterstützen.“