Aus „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ vergibt die NRW.BANK ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 150 Millionen Euro zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen und/oder sozialen Infrastruktur. Gefördert werden unabhängig von der Rechtsform gemeinnützige Institutionen, Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlichem Gesellschafterhintergrund, zum Beispiel Flughäfen und Verkehrsgesellschaften, sowie gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren, zum Beispiel ambulante Pflegedienste und Betreiber von Kitas. Die Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Das Förderdarlehen ist bis Ende 2020 befristet und eine Antragsstellung muss über die jeweilige Hausbank erfolgen. Weitere Informationen gibt es unter www.ihk-bonn.de unter Webcode @3519 und auf der Homepage der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/corona
Zinsgünstige Betriebsmittelkredite für gemeinnützige Unternehmen
#GemeinsamUnternehmenStützen Neues Programm der NRW.BANK
Aus „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ vergibt die NRW.BANK ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 150 Millionen Euro zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen und/oder sozialen Infrastruktur. Gefördert werden unabhängig von der Rechtsform gemeinnützige Institutionen, Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlichem Gesellschafterhintergrund, zum Beispiel Flughäfen und Verkehrsgesellschaften, sowie gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren, zum Beispiel ambulante Pflegedienste und Betreiber von Kitas. Die Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Das Förderdarlehen ist bis Ende 2020 befristet und eine Antragsstellung muss über die jeweilige Hausbank erfolgen. Weitere Informationen gibt es unter www.ihk-bonn.de unter Webcode @3519 und auf der Homepage der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/corona