Gefördert werden Stromspeicher zur Nachrüstung mit bis zu 8 kWh. Die Förderhöhe beträgt 100 € pro kWh, maximal jedoch 800 €. Für die Antragsstellung werden ein Kostenvoranschlag, die Rechnung und eine Fachunternehmererklärung benötigt. Neben einem Stromspeicher fördert die Gemeinde außerdem noch Balkon-PV-Anlagen mit 25 % der Anschaffungskosten und maximal 250 €.
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