- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Regelinsolvenzverfahren
- Sicherung der Lohn- und Gehaltszahlungen für drei Monate
- Fortführung des Geschäftsbetriebes
- Tochtergesellschaften der Imtech Deutschland von der Antragstellung nicht betroffen
Heute hat die Imtech Deutschland GmbH & Co. KG beim zuständigen Amtsgericht in Hamburg den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Peter-A. Borchardt von der Hamburger Sozietät Reimer Rechtsanwälte bestellt.
Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist bis Ende Oktober gesichert. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft soll unverändert fortgeführt werden.
Die Tochtergesellschaften der Imtech Deutschland GmbH & Co. KG sind von der Insolvenzantragstellung nicht betroffen. Dem Unternehmen liegen bereits erste Interessensbekundungen von Investoren vor.