Für den Eintrag ins Versicherungsvermittlerregister hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt, die am 31. Dezember dieses Jahres endet. Danach müssen alle von der Neuregelung betroffenen Unternehmen eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung besitzen und ins Register eingetragen sein. "Hier ist besonders zu beachten", so Heike Cloß, zuständige IHK-Geschäftsführerin, "dass auch der Sachkundenachweis über die sog. "Alte-Hasen-Regelung" nur noch bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen kann. Danach genügt nicht mehr die ununterbrochene einschlägige Tätigkeit als Versicherungsvermittler seit September 2000. Vielmehr muss der Vermittler dann entweder eine bestimmte Ausbildung oder Fortbildung nachweisen oder eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben." Die Antragsformulare können im Internet unter www.saarland.ihk.de unter der Rubrik Recht & Fairplay, Versicherungsvermittlerrecht, abgerufen werden.
Achtung Versicherungsvermittler: An das Ende der Übergangsfrist denken!
IHK erinnert an Registrierungspflicht
Für den Eintrag ins Versicherungsvermittlerregister hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt, die am 31. Dezember dieses Jahres endet. Danach müssen alle von der Neuregelung betroffenen Unternehmen eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung besitzen und ins Register eingetragen sein. "Hier ist besonders zu beachten", so Heike Cloß, zuständige IHK-Geschäftsführerin, "dass auch der Sachkundenachweis über die sog. "Alte-Hasen-Regelung" nur noch bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen kann. Danach genügt nicht mehr die ununterbrochene einschlägige Tätigkeit als Versicherungsvermittler seit September 2000. Vielmehr muss der Vermittler dann entweder eine bestimmte Ausbildung oder Fortbildung nachweisen oder eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben." Die Antragsformulare können im Internet unter www.saarland.ihk.de unter der Rubrik Recht & Fairplay, Versicherungsvermittlerrecht, abgerufen werden.