Mehr Bürokratie, weniger Rechtssicherheit
So bestand die Gefahr, dass selbst kleinere Projekte (etwa die Einrichtung eines Schrottplatzes von weniger als 1.000 qm) einer aufwändigen und bürokratischen Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätten. Auch die Einführung neuer Rechtsbegriffe hätte erhebliche Auslegungsstreitigkeiten mit sich gebracht. Viele Unternehmen fürchteten daher kostentreibende Verzögerungen ihrer Genehmigungsverfahren. Dabei geht es laut IHK um ein Investitionsvolumen von 12 bis 14 Milliarden Euro jährlich - das ist fast ein Viertel aller industriellen Investitionen in Deutschland. Weitere Verzögerungen von Investitionsprojekten wären aber das Letzte, was sich Deutschland in der augenblicklichen konjunkturellen Situation leisten kann.
Chance für einen neuen Anlauf nutzen
Die IHK sieht daher das jetzige Scheitern als Chance auf eine Denkpause und einen Neuanlauf in der nächsten Legislaturperiode. Viele der bisher geleisteten Vorarbeiten zum UGB könnten dabei genutzt werden. So sollte die Praxistauglichkeit der geplanten Vorschriften, insbesondere der "integrierten Vorhabengenehmigung" breit und intensiv getestet werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ließe sich dann auf soliderer Basis ein neues Genehmigungsrecht verabschieden.