Die IHK rät: Bei allen Schreiben, die einen kostenpflichtigen Eintrag in eine Veröffentlichung beinhalten, ist Vorsicht geboten. Wurden Unterschriften geleistet, so sollte schnellstmöglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Auch sollte vorsorglich immer die Kündigung des Vertragsverhältnisses erklärt werden, um weiteren Folgerechnungen aus dem Wege zu gehen. Beides sollte unbedingt schriftlich und zum Nachweis per Einschreiben erfolgen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Warnung vor dubiosen Angeboten
Die IHK rät: Bei allen Schreiben, die einen kostenpflichtigen Eintrag in eine Veröffentlichung beinhalten, ist Vorsicht geboten. Wurden Unterschriften geleistet, so sollte schnellstmöglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Auch sollte vorsorglich immer die Kündigung des Vertragsverhältnisses erklärt werden, um weiteren Folgerechnungen aus dem Wege zu gehen. Beides sollte unbedingt schriftlich und zum Nachweis per Einschreiben erfolgen.