Änderungen treten rückwirkend in Kraft
Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2009 und ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Unternehmen, die das neue Verfahren nutzen möchten, müssen die Ist-Versteuerung zunächst bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, so die IHK. Obwohl die Gesetzesänderung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt, können die Finanzämter solche Anträge schon jetzt genehmigen. Der Wechsel zur Ist-Besteuerung ist dabei nur für Umsätze möglich, die nach dem 30. Juni 2009 gemacht werden. Entscheidend für einen Wechsel zur Ist-Besteuerung ist der Jahresumsatz 2008. Nur wer 2008 die Grenze von 500.000 Euro nicht überschritten hat, kann den Antrag stellen. Wie sich die Umsätze im ersten Halbjahr 2009 entwickelt haben, spielt hingegen keine Rolle.