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Konjunkturprogramm II kann nicht überzeugen

(PresseBox) (Frankfurt, )
Das von den Koalitionsparteien von CDU/CSU und SPD beschlossene Konjunkturpaket II kann die hessischen Industrie- und Handelskammern nicht vollständig überzeugen.

"Das Konjunkturpaket II enthält viele richtige Schritte, weckt aber Bedenken an anderen Stellen", sagt Matthias Gräßle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern. "Das Vorziehen öffentlicher Investitionen in Infrastruktur und Bildung sowie Entlastungen bei der Einkommensteuer sind Schritte in die richtige Richtung. Die Abwrackprämie für Altautos oder Konsumgutscheine für Kinder helfen dagegen nicht, sondern verschwenden nur wertvolle Steuergelder", so Gräßle.

Die zehn hessischen IHKs kritisieren, dass das Konjunkturpaket II noch zu wenige strukturelle Reformmaßnahmen enthält. Die geplante Senkung der Krankenkassenbeiträge von 15,5 auf 14,9 Prozent ist nur vordergründig richtig. "Die Einführung des Gesundheitsfonds zu Jahresbeginn hat eine Beitragsanhebung bewirkt, die nun aus Steuergeldern wieder rückgängig gemacht wird. Es ist jetzt an der Zeit, den Gesundheitsfonds überhaupt zurückzunehmen", so Gräßle weiter.

Damit Hessens Wirtschaft nicht zurückfällt, ist es entscheidend, dass auch das Investitionsprogramm der hessischen Landesregierung zügig umgesetzt wird. Unmittelbar nach der Landtagswahl am kommenden Wochenende muss die hessische Landesregierung die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs einleiten.

Unter den zahlreichen Maßnahmen des bundesweiten Konjunkturpaketes II werten die hessischen IHKs folgende Eckpunkte tendenziell positiv:

- Das Vorziehen öffentlicher Investitionen in Infrastruktur und Bildung erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland. Kurzfristige Konjunkturstimulierung erwarten die hessischen IHKs davon allerdings nicht.
- Die Entlastung bei der Einkommensteuer wirkt unmittelbarer auf die Portemonnaies der Bürger, da die Erhöhung des Grundfreibetrags ein wichtiges Signal zur Abmilderung der kalten Progression ist. Gut ist, dass sich die Vorschläge zur Anhebung des Spitzensteuersatzes nicht durchgesetzt haben.
- Die Einführung einer Schuldengrenze ist im Grundgesetz zu befürworten, um nachfolgenden Generationen nicht unüberschaubare Schuldenberge zu hinterlassen. Kritisch ist, dass die Schuldenbremse erst ab dem Jahr 2015 gelten soll.
- Die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld sind für viele Betriebe sinnvoll. So wird die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen. Bislang zahlten allein die Arbeitgeber diese Beiträge. Die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld werden auch kleine und mittlere Betriebe zur Nutzung dieses Instruments bewegen.

Kritisch sind folgende Eckpunkte des Paketes zu bewerten:

- Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Schutzschirm) für weitere Branchen setzt voraus, dass die Politik weiß, welche Branchen oder Unternehmen langfristig überlebensfähig sind. Dazu ist die Politik nicht in der Lage. Es ist als positiv zu bewerten, dass weitere direkte Staatsbeteiligungen an Unternehmen ausgeschlossen werden.
- Den geplanten einmaligen Kinderbonus von 100 Euro sehen die zehn hessischen Kammern kritisch. Der Kinderbonus ist nichts anderes als ein Konsumgutschein in anderem Gewand. Ob dieses Geld überhaupt im Sinne der Kinder ausgegeben wird, ist zweifelhaft. Allenfalls wird damit ein teures, aber nutzloses Strohfeuer entfacht.
- Die Abwrackprämie für Altautos lehnen die hessischen IHKs ab, da sie letztlich nur Steuergelder kostet. Vielleicht gelingt es dem Staat mit dieser Maßnahme, die Nachfrage nach Neuwagen heute kurzfristig zu erhöhen. Doch schon morgen bricht der Bedarf nach neuen Autos umso stärker ein. Das grundsätzliche Problem in der Automobilbranche wird nur verlagert.
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