"E-Mail-Anhänge sollten grundsätzlich nur dann geöffnet werden, wenn der Absender bekannt ist und entsprechende elektronische Post auch erwartet wird", empfiehlt Holger Denzin, E-Business-Experte der IHK. Ratsam sei zudem, Virenscanner immer auf dem neuesten Stand zu halten und Anhänge vor dem Öffnen entsprechend zu prüfen.
E-Mail-Anhänge vor Öffnen prüfen
IHK warnt: Fingierte Rechnungsmails im Umlauf
"E-Mail-Anhänge sollten grundsätzlich nur dann geöffnet werden, wenn der Absender bekannt ist und entsprechende elektronische Post auch erwartet wird", empfiehlt Holger Denzin, E-Business-Experte der IHK. Ratsam sei zudem, Virenscanner immer auf dem neuesten Stand zu halten und Anhänge vor dem Öffnen entsprechend zu prüfen.