Im Rechtsstreit um die Entlassung von Renate Rabe hatte das Arbeitsgericht Heilbronn in erster Instanz die fristlose Kündigung durch die IHK Heilbronn-Franken bestätigt. Durch die jetzt erzielte Einigung werden die Verhandlungstermine vor dem Landgericht Heilbronn bzw. dem Landesarbeitsgericht Stuttgart hinfällig.
IHK und ehemalige Geschäftsführerin Renate Rabe schließen Vergleich
Rechtsstreit IHK/Renate Rabe
Im Rechtsstreit um die Entlassung von Renate Rabe hatte das Arbeitsgericht Heilbronn in erster Instanz die fristlose Kündigung durch die IHK Heilbronn-Franken bestätigt. Durch die jetzt erzielte Einigung werden die Verhandlungstermine vor dem Landgericht Heilbronn bzw. dem Landesarbeitsgericht Stuttgart hinfällig.