In Kooperation mit externen Dienstleistern sind auch Massensignaturen mit CABAReT web- oder hardwarebasiert realisierbar. Über das Trustcenter Signtrust der Deutsche Post Com GmbH kann die qualifizierte Signatur als Massensignatur über eine Online-Verbindung erfolgen. Soll die Signatur inhouse angebracht werden, arbeitet intarsys mit dem System „timeproof“ der Time Signature Systems GmbH in Hamburg. In diesem Fall wird hardwareseitig eine Signatur generiert. Zusätzlich protokolliert eine Serversoftware die Signatur sowie die Ansteuerung der Hardware. Prototypen für beide Varianten der qualifizierten Signatur mit CABAReT werden auf der DMS-Expo 2006 in Köln zu sehen sein.
Die PDF-Bearbeitungslösung CABAReT kann mit der qualifizierten Signatur in zahlreichen Bereichen Anwendung finden. Überall dort, wo ein PDF-Formular ein per Hand ausgefülltes Formular ersetzen kann, lässt sich die qualifizierte Signatur für rechtssichere Geschäftsvorgänge oder zur vertraglichen Absicherung einsetzen. Ob in Behörden, bei Banken und Versicherungen, im Gesundheitswesen oder in anderen Bereichen, CABAReT erfüllt mit der Signaturkomponente die Anforderungen an ein schnelleres, fehlerfreies und sicheres Arbeiten mit Formularen. Darüber hinaus ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur auch bei der elektronischen Übermittlung zum Beispiel per E-Mail sicher gestellt, dass ein Dokument genau so beim Empfänger ankommt, wie es der Absender erstellt und verschickt hat. Der Empfänger der Datei kontrolliert über seine Public Key Infrastruktur, das Trustcenter oder mit CABAReT, ob die Signatur gültig und das Dokument unverändert ist.
Auf diese Weise lässt sich auch die elektronische Rechnungsstellung (eBilling) umsetzen. Der Rechnungsersteller versieht seine Rechnungen in CABAReT mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Rechnung kann dann per E-Mail an den Rechnungsempfänger verschickt werden. Für den Empfänger elektronisch versandter Rechnungen ist das Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 3 maßgeblich. Hierin ist geregelt, dass für die Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer das Vorhandensein der qualifizierten elektronischen Signatur zwingende Voraussetzung ist. Der Rechnungsempfänger kann bei Einsatz von CABAReT die in der Rechnung integrierte Signatur prüfen und einen Prüfbericht mit den Ergebnissen von CABAReT generieren lassen. Des Weiteren muss der Rechnungsempfänger die Bestimmungen für die Prüfung und Aufbewahrung der Rechnungen gemäß den Grundsätzen für die Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) und die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchungssysteme (GoBS) einhalten.