Die Koalition beskräftigt, dass der Hinweisgeberschutz auch für Rechtsverstöße nationaler Art gelten sollen, welches eine Schutz über die EU-Rechtsverstöße hinaus bedeutet.
Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz steht im Kontext eines Paradigmenwechsels der Rechtsdurchsetzungspolitik – in Europa und auch in Deutschland. Ziel der Richtline ist die „Bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in bestimmten Bereichen durch Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, die ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Die Durchsetzung europäischen Rechts soll mit diesen Vorgaben präventiv vom Staat auf die Rechtsträger als eigene Angelegenheit übertragen werden. Durch die konkrete Vorgabe, Meldekanäle und ein Fall-Management zu implementieren und aufrecht zu erhalten. Die Richtlinie trat am 16.12.2019 in Kraft mit einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren.
Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie in nationales Recht endet zum 17. Dezember 2021. Für Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern sollen die Anforderungen aber nicht schon dieses Jahr, sondern erst 2023 in Kraft treten. Gut wäre, wenn klargestellt würde, ob sich die Mitarbeiterzahl nach Köpfen oder nach Vollzeitkräften berechnet. Die neue Rechtslage hat kurz- und mittelfristig Auswirkungen auf sehr viele Unternehmen.