Thematisch behandelt werden das Arzthaftungsrecht, das Arztrecht (Vertragsrecht, Berufsrecht, Strafrecht), das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (insbesondere dem Kassen(-zahn)arztrecht), das Krankenhausrecht, das Recht der Heilberufe (Apotheker, Heilpraktiker, Psychotherapeuten), das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das einschlägige Verfahrens- und Prozessrecht.
Der juris PraxisReport Medizinrecht erscheint monatlich online. Er wendet sich vornehmlich an Rechtsanwälte (insbesondere Fachanwälte für Medizinrecht), Gerichte, Behörden, Verbände und Sozialversicherungsträger. Neben Kurzanmerkungen zu aktuellen medizinrechtlichen Gerichtsentscheidungen enthält er bei Bedarf auch Erläuterungen zu medizinrechtlichen Gesetzesvorhaben.
Als Herausgeber konnte die Rechtsanwaltspartnerschaft Möller und Partner aus Düsseldorf gewonnen werden, die sich auf das Medizinrecht spezialisiert hat.
Der neue juris PraxisReport ist einzeln oder als Bestandteil anderer juris-Produkte erhältlich. Die in den Anmerkungen zitierten Normen und Entscheidungen können im Volltext ohne Aufpreis abgerufen werden. Wie bei allen anderen juris PraxisReporten ist der juris PraxisReport Medizinrecht auch als Informationsdienst per E-Mail erhältlich.
Die juris PraxisReporte gibt es zu 16 weiteren Themen: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, BGH-Zivilrecht, Bundesverwaltungsgericht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Privates Baurecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht.