Wenn die Headhunting Agentur dann die Rekrutierung übernimmt und potenzielle Kandidat:innen an den jeweiligen Auftraggeber übermittelt, stehen diese vor der Qual der Wahl und müssen sich zwischen den hochqualifizierten Kandidat:innen für eine Schlüssel-, Leitungs- oder Management-Vakanz entscheiden. Viele verzichten hier auf ein formelles Auswahlverfahren und treffen die Personalentscheidung wenig strukturiert und dokumentieren den Prozess lückenhaft. Das gefährdet die Besetzung einer Vakanz, wenn sich beispielsweise abgewiesene Kandidat:innen einklagen wollen oder ausgewählte Kandidat:innen kurz vor Vertragsunterzeichnung ihre Bewerbung zurückziehen.
Kandidat:in springt ab – Stellenausschreibung bleibt unbesetzt
Einen solchen Fall haben die Hamburger:innen erst vor kurzem miterlebt. Nachdem sie ihrem Kunden aus dem öffentlichen Dienst eine Auswahl an Kandidat:innen übermittelt hatten, entschied sich dieser ohne Auswahlverfahren und ohne Grundlage für eine Kandidatin – und die bekam im letzten Moment kalte Füße. Damit scheiterte das Besetzungsverfahren zunächst und die Hamburger Headhunter:innen mussten erneut mit der Rekrutierung starten, um neue Kandidat:innen zu generieren.
Evidenzbasierte Personalentscheidung
Um den Erfolg des Besetzungsverfahrens diesmal sicherzustellen, haben die Headhunter:innen der Kontrast Personalberatung GmbH im Anschluss ein professionelles Auswahlverfahren durchgeführt, um den oder die Best-Fit-Kandidat:in zu identifizieren.
In einem fundierten Auswahlverfahren werden nicht nur die Fähigkeiten und fachlichen Kompetenzen der Kandidat:innen geprüft, sondern auch festgestellt, ob der oder die Bewerber:in den Anforderungen der Stelle mit Ihren sozialen und methodischen Kompetenzen und den individuellen Fähigkeiten gewachsen ist. Auf Basis dieses Kompetenz-Profilings wird der ideale Person-Job-Fit identifiziert und es ist eine evidenzbasierte Personalentscheidung möglich, die für alle nachvollziehbar und vor Klagen abgesichert ist.
Individuelle und gesetzeskonforme Auswahlverfahren
Die akademisch ausgebildeten Headhunter:innen der Kontrast Personalberatung GmbH stützen sich bei der Vorbereitung eines solchen Auswahlverfahrens auf das Wissen aus der Betriebswirtschaft und der A&O-Psychologie, nutzen aber auch die jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und das große Branchenwissen. Dieses wird durch neue Recherchen zu jedem Auftrag aktualisiert und erweitert. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Hamburger:innen ein auf die zu besetzende Vakanz angepasstes Auswahlverfahren.
Dabei beachten sie alle gesetzlichen Vorgaben, die bei der Besetzung einer Vakanz gelten. Dazu zählen unter anderem das AGG, Art. 33 GG und das zweite Führungspositionen-Gesetz (II. FüPoG). Darüber hinaus arbeiten die Headhunter:innen gemäß der DSGVO und geben ohne schriftliche Freigabe der beteiligten Parteien keine Informationen an Dritte weiter.