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KiTa-Rechtslage in NRW

(PresseBox) (Dortmund, )
Am 1. August 2008 - zum Kindergartenjahr 2008/2009 – tritt das viel diskutierte Kinder-Bildungsgesetz (KiBiz) in NRW in Kraft und löst damit das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ab. Zusammen mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) soll es das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) landesgesetzlich konkretisieren. Die mit dem Landesgesetz verbundenen Ziele sind ehrgeizig: Neben der Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur, der bedarfsgerechten Ausrichtung der Betreuungszeiten, einer verbesserten Sprachförderung, der Einrichtung von Familienzentren und der Pauschalisierung des Finanzierungssystems soll der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren umfassend vorangetrieben werden. Zielvorgabe bis 2010 ist die Aufstockung von 17.000 auf 90.000 Plätze. Dann stünde 20 % der Kinder unter drei Jahren ein KiTa-Platz in NRW zur Verfügung. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren soll gewährleisten, dass spätestens 2013 ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tageseinrichtungen vorhanden ist.

Vielfältige Aufgaben der Jugendämter

Die Jugendämter sind mit der Planung des Platzausbaus beauftragt. Die Träger der freien Jugendhilfe wie z.B. Diözesan-Caritasverbände, Wohlfahrtsverbände und Diakonische Werke sowie die Gemeinden sollen frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Zudem müssen Bedarfspläne erstellt, freie Träger beraten und unterstützt, pädagogische Fachkräfte fortgebildet, die Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt intensiviert und Daten mit dem statistischen Landesamt ausgetauscht werden. Als Träger kommunaler KiTas müssen die Jugendämter auch selbst Finanzierungspläne für Bau- und Einrichtungskosten erstellen.

Kooperation stärkt Kita-Akteure

Die enorme Fülle an Aufgaben, die die unterschiedlichen KiTa-Akteure bewältigen müssen, muss strukturiert und systematisch bewältigt werden. Daher haben sich der Software-Spezialist für die Sozialgesetzgebung, die Dortmunder Lämmerzahl GmbH, und Fujitsu Siemens Computers zusammengetan. Die neue Kooperation ermöglicht es öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe erstmalig, das auf die Bedürfnisse der KiTa-Verwaltung speziell zugeschnittene Programm "LÄMMkom" inklusive Server und Clients zum günstigen Pauschalpreis zu erhalten. Auf Wunsch wird ein Rund-um-sorglos-Paket geschnürt, das alle Bearbeitungsstellen vom Landesjugendamt, über die Jugendämter, Gemeinden, freien Träger der Jugendhilfe, Gebührenstellen bis hin zu den Gesundheits- und Schulämtern – einbindet. "Bei unserem Angebot haben wir besonders auf Flexibilität geachtet", erläutert Jürgen Lämmerzahl, Geschäftsführer der Lämmerzahl GmbH. "Unsere Lösung kann sowohl einzelne KiTas zusammenschließen als auch Städte und Gemeinden mit allen beteiligten Kita-Akteuren auf der Basis eines zentralen Datenbestands miteinander verbinden. Auch eine landesweite Lösung ist problemlos möglich."
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