Ein wichtiges Ziel für das neue Projekt lautet, alle zur Zulassung und Überwachung von Tierarzneimitteln erforderlichen Geschäftsprozesse „online“ zu stellen. Anträge sollen künftig elektronisch gestellt werden können, inklusive elektronischer Signatur und E-Payment für die anfallenden Gebühren. Das elektronische Dossier wird das Papierdossier ablösen. Die Anträge werden dann im BVL vollständig elektronisch bearbeitet und in einer elektronischen Akte geführt. Das Gleiche gilt für die weitere Kommunikation mit den externen Prozessbeteiligten, wie Antragstellern und Einvernehmensbehörde.
Das Antragsformular wird elektronisch über das Portal des BVL eingereicht. Genutzt wird hierbei das BundOnline Formularmanagementsystem (FMS). Die hohen Sicherheitsanforderungen werden durch das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der BundOnline-Basiskomponente Virtuelle Poststelle erfüllt. Wegen der umfangreichen Datenmengen wird die Dokumentation nicht über das Netz übertragen. Sie wird dem BVL auf CD-ROM bereitgestellt. Eingehende Papierdokumente werden gescannt.
Für das weitere Verfahren ist ein eigenes Portal vorgesehen, das in den Internetauftritt des BVL eingebettet wird. Das Portal ist zentraler Übergabepunkt für alle Dokumente, die während des Zulassungsverfahrens zwischen dem BVL und allen externen Partnern, wie Antragsteller, Einvernehmensbehörde und die für die Überwachung zuständigen Landesbehörden, ausgetauscht werden. Grundsätzlich sollen alle Dokumente elektronisch über das Portal in Verbindung mit der Virtuellen Poststelle transferiert werden – dies gilt für eingehende und abgehende Sendungen. Das Portal wird den externen Nutzern je nach Zugriffsrechten die Möglichkeit zur Recherche, zum Einsehen und Download von Dokumenten sowie zur Dokumentenübergabe bieten.
Das BVL erhofft sich vom elektronischen Antragsverfahren für Tierarzneimittel ähnliche Vorteile, wie sie bereits beim Pilotbetrieb im Bereich Pflanzenschutzmittel realisiert werden konnten. So sollen z. B. Liege- und Laufzeiten reduziert und eine parallele Bearbeitung verschiedener Prozesse durch unterschiedliche Beteiligte ermöglicht werden. Außerdem sollen Kommunikationswege vereinfacht und beschleunigt und damit der administrative Aufwand des Verfahrens der Tierarzneimittelzulassung verringert werden.