Während 2008 hat sich manitu auf die im Gesetz verankerte Übergangsfrist gestützt. Ab 2009 sieht sich manitu in seiner Haltung gegen die Vorratsdatenspeicherung durch ein Urteil des VG Berlin unterstützt, welches die Zulässigkeit des Gesetzes verneint hat, und hat die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, aufgefordert, manitu von der Umsetzung zu befreien. Im Zweifelsfall wird manitu eine eigene einstweilige Verfügung gegen das Gesetz beim selben Gericht erwirken, von der auszugehen ist, dass ihr stattgegeben werden wird.
Laut den jüngsten Informationen an seine Kunden und dem öffentlichen Statement auf der Webseite hofft manitu als Teilnehmer der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung weiter darauf, dass das Bundes- verfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären wird.
"Wir hatten auf eine schnellere Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts gehofft. Nun wählen wir diesen Umweg. Wir gehen aber weiterhin davon aus, dass das Gericht 2009 eine Entscheidung im Sinne von Freiheit und gesundem Menschenverstand fällen wird" so Geschäftsführer Manuel Schmitt. "Sollte das Gereicht wider Erwarten anders entscheiden, haben wir unseren Plan B in der Schublade, der die Freiheit unserer Kunden für die Zukunft und dauerhaft sicherstellen wird" so Manuel Schmitt weiter.
Der Internetdienstleiter manitu aus St. Wendel (www.manitu.de)betreibt am Standort St. Wendel ein eigenes Hochleistungs-Internet- Rechenzentrum und bietet dort unter anderem Webhosting-, DSL- und Serverhousing-Dienstleistungen.