Die Organklagen der beiden Mitglieder des Bundestages Hoffmann und Schulz vor dem höchsten deutschen Gericht wenden sich gegen die Anordnung von Bundespräsident Horst Köhler, den Bundestag aufzulösen und für den 18. September eine Neuwahl anzusetzen. Sie halten es für verfassungswidrig, dass sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) - trotz gesicherter Mehrheit - bei der Vertrauensfrage am 1. Juli gezielt das Vertrauen habe entziehen lassen, um den Weg zu einer vorgezogenen Wahl zu ebnen. Der Richterspruch wird für Ende August oder Anfang September erwartet.
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