Damit geht in dieser Frage ein seit 2005 schwelender Streit zu Ende, inwieweit shift TV
die gleichen privilegierten Privatkopien ermöglicht, wie ein stationärer Videorekorder im Wohnzimmer. RTL und SAT 1 hatten in bislang acht Verfahren als einzige Sender in Deutschland versucht, dass Angebot als illegal abstempeln zu lassen.
"Das ist nun endgültig misslungen. Uns und den digitalen Fortschritt kann man nicht aufhalten", so Michael Westphal (46), Geschäftsführer des Betreibers Netlantic mit Sitz in Unterföhring bei München.
Der Bundesgerichtshof hatte 2009 unter anderem in der Privatkopienfrage das OLG Dresden aufgefordert, diesen Sachverhalt zu klären. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte daraufhin festgestellt, dass shift TV Aufnahmen innerhalb des Paragraphen 53 des Urheberrechts ("zulässige Privatkopie") realisiert. Dies wurde im jüngsten Urteil vom 11.7.2011 nun bestätigt.