Grundsätzlich gilt wie bei allen Photovoltaikanlagen, dass die Installation naturgemäß an einem nach Südwesten, Südosten oder im besten Fall nach Süden ausgerichteten Balkon ideal ist, wo sie möglichst viel Sonne bekommt. In den Sommermonaten sollte eine „kleine“ Anlage mit einer Leistung bis etwa 300 kWh dann so viel Strom produzieren, dass der Grundverbrauch eines Kühlschrankes und der Standbybetrieb elektrischer Geräte gedeckt werden kann, ohne dass irgendwo ein Licht brennt oder elektrische Geräte in Betrieb sind. Die Anschaffung zahlt sich bereits nach wenigen Jahren aus und bietet bei einer erwartbaren Nutzungsdauer von bis zu 25 Jahren und dem Blick auf die Strompreisentwicklung langfristig Potenzial zum Sparen.
Grundsätzlich werden unter „Balkonkraftwerk“ alle „Plug-and-Play“-Komplettpakete, die vom Anwender selbst installiert und direkt in die Steckdose gesteckt werden können, verstanden. Pro Haushalt dürfen derzeit maximal 600 W erzeugte Energie in den Haushaltsstromkreis eingespeist werden.
Bis zu einer Höhe von vier Metern (erster Stock) ist dabei die Montage von Glasmodulen privat erlaubt (DIN 18008-2). Darüber hinaus müssen sogenannte glasfreie Leichtmodule zum Einsatz kommen.
Wichtig: Der Stromkreis sollte gemäß Empfehlung des VDE vom Fachmann vorher auf Eignung geprüft werden. Darüber hinaus gilt, dass alle Balkonkraftwerke, steckerfertige Balkonlösungen oder Steckersolar-Geräte mit einer Leistung bis zu 600 Watt (Stand 09/22 in Prüfung) unbedingt anmeldepflichtig sind – sowohl bei der Bundesnetzagentur (und damit auch beim Marktstammdatenregister) als auch beim örtlichen Netzbetreiber und der Hausverwaltung. Ebenfalls muss vor der Inbetriebnahme – wenn noch nicht geschehen – der alte Stromzähler ohne Rücklaufsperre vom Netzbetreiber gegen einen modernen Zähler mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden. Denn die alten Zähler könnten bei der Einspeisung rückwärtslaufen und so den Stromverbrauch verfälschen. Dieser Austausch alter Zähler ist in den nächsten Jahren vom Gesetzgeber bereits vorgeschrieben und darf vom Netzbetreiber nicht in Rechnung gestellt werden.
Weiter zu beachten ist, dass der Vermieter, bei Wohnungseigentümern die Eigentümergemeinschaft des Hauses, vor der Installation einer eigenen Stecker-Photovoltaikanlage um Erlaubnis gefragt werden muss. Da aber keine dauerhafte bauliche Veränderung vorgenommen wird und sich die Solarmodule einfach entfernen lassen, sind Gegenargumente schwer zu finden.
Der Hersteller des Geräts sollte außerdem den Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) einhalten – „für die Produkte der OSNATECH-Partner eine Selbstverständlichkeit“, wie Brune weiß.
Infos zu Balkonkraftwerken im OSNATECH-Blog unter https://www.osna-tech.de/...