Ab nächstem Jahr können die Lohnsteuerbescheinigungen für Mitarbeiter, die 2004 aus einem Unternehmen ausgetreten sind, nach dem neuen Verfahren übermittelt werden. "Ab Januar 2004 wird dieses Verfahren nach einer Pilotphase mit ausgewählten Anwendern sukzessive bei allen LOGA-Kunden zum Einsatz kommen", erklärt Egbert Becker, Vorstandsvorsitzender von P&I. "Ab Januar 2005 wird der ELSTER-Lohn für alle Unternehmen Pflicht sein, die eine maschinelle Lohn- und Gehaltsabrechnung einsetzen. Bis dahin werden wir alle Kunden auf dieses Verfahren umstellen."
P&I hat eine von der Oberfinanzdirektion München bereitgestellte ELSTER-Schnittstelle in LOGA integriert, die das automatisierte Übertragen der Bescheinigungen an den Server der Finanzverwaltung ermöglicht. Alle für die Bescheinigungen relevanten Daten sind in LOGA gespeichert und werden als XML(Extensible Markup Language )-Struktur aufbereitet an die Schnittstelle übergeben. Diese übernimmt die Verschlüsselung und das Senden der Daten an den Server der Finanzverwaltung. Nach dem Versand der Daten kann von LOGA aus online ein Protokoll zum Verarbeitungsstand der einzelnen Lohnsteuerbescheinigungen bei der Finanzverwaltung angefordert werden. In diesem Protokoll ist für jeden einzelnen Mitarbeiter aufgeschlüsselt, ob die Lohnsteuerbescheinigung korrekt übermittelt und an das jeweils zuständige Finanzamt weitergeleitet wurde.
Ab 1. Januar 2004 wird zudem eine neue Lohnsteuerformel gelten. Im LOGA-Jahreswechselrelease 4.0, das Mitte Dezember ausgeliefert wird, ist als erste Variante standardmäßig die Lohnsteuerformel aktiviert, die der Steuersenkungsstufe 2003 entspricht. Diese Steuersenkungsstufe wurde wegen des "Flutopfersolidaritätsgesetzes" auf 2004 verschoben. Derzeit wird diskutiert, ob zusätzlich die Steuersenkungsstufe 2005 auf nächstes Jahr vorgezogen wird. Sollte dies der Fall sein, muss eine zweite Variante der Lohnsteuerformel angewandt werden. Variante zwei wird relevant, wenn das Haushaltsbegleitgesetz in entsprechender Ausprägung Bundesrat und Bundestag passiert. LOGA-Anwender können dann in der Software einfach ein Austauschmodul und damit die zweite Variante der Lohnsteuerformel aktivieren.
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