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PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG Lange Straße 35 99869 Pferdingsleben, Deutschland http://www.praxis-edv.de
Ansprechpartner:in Frau Rebecca Kohler +49 36258 56673

BauPVo – der Countdown zur Umstellung läuft

Stichtag zum Umstellen aller Dokumente und Erfüllen der Anforderungen ist der 01.07.2013.

(PresseBox) (Pferdingsleben, )
Die Bauproduktenverordnung BauPVo (bisher noch BPR) kommt mit immer größer werdenden Schritten auf die Hersteller von Bauprodukten zu. Betroffen sind alle, vom Kies- und Schotterwerk bis zum Fensterbauer. Egal ob die Bauprodukte von den öffentlichen oder privaten Bauherren beauftragt werden, die BauPVo muss eingehalten werden. Ab dem 01.07.2013 ist es dann soweit. Die Marktüberwachungsbehörden werden das Einhalten der Bestimmungen überprüfen.
In einem Kompetenzschreiben sind die Anforderungen der BauPVo übersichtlich und zusammengefasst erläutert. Vom Branchenexperten PRAXIS werden Lösungen aufgezeigt, die schnell, günstig und nachhaltig den Unternehmen im Straßen- und Rohstoffbetrieb nutzen. Denn: so unbequem manche EU-Verordnung auch sein mag, im Wettbewerb stellt eine derartige Neuerung immer eine Chance dar. Ihren Kunden, den Bauherren signalisiert ein frühzeitige Erfüllung der Anforderungen, Sicherheit, Vertrauen und Kompetenz seines Lieferanten.
Damit es bei Ihnen im Werk nicht brenzlig wird, ist eine frühzeitige Realisierung zu empfehlen. Kompetenz und Beratung aktuell nur bei der PRAXIS Software AG. Fordern auch Sie kostenfrei und unverbindlich das Kompetenzschreiben an, oder gleich einen konkreten Beratungstermin.

Die BauPVo beinhaltet u. a.
• Die Leistungserklärung muss nachweislich übergeben worden sein
• Das CE-Zeichen muss auf jedem Lieferschein nach genauen Vorgaben angedruckt werden; egal wo erzeugt (stationäre Waage, Radlader, Bandwaage …)
• Kennzeichnungs- und Informationspflicht – Herkunftsort der verbauten Materialien
• Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung – Lieferschein mit Leistungserklärung
• Auslieferort Silo, Halde, Lagerplatz oder Zwischenhändler
• Marktüberwachung durch die Behörde und Rechtsfolge
• Verweis auf Link und Internetplattform nicht mehr zulässig
• Typen-, Chargen- oder Serien Nr. Kennzeichnung
• Verwendungszweck des Materials
• 10 Jahre Aufbewahrungspflicht muss sichergestellt sein, dies erfordert ein umfangreiches WPK System (Werkseigene Produktionskontrolle)

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PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG

Über die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG:
Die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG wurde 1989 in Baden-Württemberg gegründet. Seit 1997 richtet sich der Fokus zunehmend auf die Branchensoftware WDV und der Geschäftsprozessintegration von der Ausschreibung bis zur Kostenrechnung und Betriebsdatenerfassung und Terminal Verwiegung. Dazu kommt nun seit 2011 die IT-Automation und Managed Services von IT-Infrastrukturen für die Anwender der Software. Im Jahre 2012 ist der PxDigiStift© als ergänzendes Erfassungsinstrument eine Bereicherung für alle EDV-Anwender – dies völlig branchenneutral und bereichsübergreifend. Dadurch ist die PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG das erste deutsche Unternehmen, das diese zukunftsorientierte Vision verfolgt. Wichtig ist hierbei die Schließung einer immer größer werdenden Bedarfslücken: IT-Prozess-Automation in zunehmend in homogenen und komplexen IT-Infrastrukturen bei mittelständischen Unternehmen zu einem bezahlbaren Preis.

Mit über 2000 verkauften Lizenzen gehört PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG in der Branchenentwicklung für die „Schütt-, Veredelungs- und Baustoff- Industrie für den Mittelstand“ zu den Marktführern in Deutschland. Durch die gesellschaftliche Integration in der BSM Business Software für den Mittelstand eG erweitert das Systemhaus elementar mit über 200 Fachkräften in den unterschiedlichsten Spezialbereichen die Kompetenz bundesweit.

Beleg, gern auch als PDF, erbeten.

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