Mit der Richtungsvorgabe des Wirtschaftsministers verlieren die bestehenden Einreichungen mit einem finanziellen Ausgleich für konventionelle Kraftwerke an Relevanz. Lediglich das Modell des Flexmarktes vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Hybridstrommarkt verzichten auf eine Ausgleichszahlung an bestimmte Erzeugergruppen und erreichen eine höhere Versorgungssicherheit durch Flexibilisierung beim Stromkunden.
Grundlage beim Hybridstrommarkt ist die Wahlfreiheit, neben einem bereits bestehenden Energieversorgungsvertrag, Anteile an Kraftwerken zu erwerben, die grünen Strom produzieren. Letztverbraucher können dabei auf leistungsabhängige oder verbrauchsabhängige Varianten zurückgreifen. Der erworbene Strom wird dann vom Saldo des Standardanbieters in Abzug gebracht.
Beschäftigt man sich mit der Ausarbeitung des Hybridstrommarktes, welches dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegt, so fällt auf, dass es auf eine über zwei jährige Entwicklung zurückblicken kann. Im Gegensatz zu anderen Einreichungen enthält es eine abschließende Betrachtung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen, der technischen Implikationen sowie ein Szenario für die Einführung.
Das Modell des Hybridstrommarkts stellt eine durchdachte Alternative da, welches als Diskussionspapier die Basis für eine funktionierende, verlässliche Stromversorgung im Rahmen der Energiewende bereitstellt. Alle von den Interessensgruppen geäußerten Anforderungen zur weiteren Steigerung der Versorgungssicherheit für Strom in Deutschland sind dem Modell inhärent.
Es kann den beteiligten Experten und Beratern nur dringend eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Hybridstrommarkt empfohlen werden. Die Historie des Hybridstrommarktes zeigt, dass es als Basis für einen ergebnisoffenen Dialog anzusehen ist.
Die Ausarbeitung zum Hybridstrommarkt erscheint als DIN A4 Buch (ISBN: 978-3-9816443-4-0) im Februar 2015. Eine Vorbestellung ist direkt beim Verlag möglich (http://px.ag/Pub4).