Lithium-Ionen bzw. Lithium-Metall Batterien werden seit 01.01.2009 grundsätzlich als Gefahrgut betrachtet! Betroffen sein könnten Packstücke, welche zum Beispiel Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, sowie jede Art von Lithiumbasierten Batterien, Akkus oder Knopfzellen beinhalten.
Versender müssen die neuen Vorschriften gem. ADR 2009 kennen und in die Praxis umsetzen. Wer die Vorschriften kennt und einhält, braucht keine Bußgelder zu fürchten.
Rhenania Computer möchte die Versender von Lithium Batterien mit einem Gefahrgut-Seminar Anfang 2010 in Bad Honnef unterstützen und aufklären:
Am Vormittag wird ein Gefahrgut-Experte über die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen im Gefahrguttransportrecht berichten. Anschließend steht er für Fragen zur Verfügung. Am Nachmittag wird Rhenania Computer ihr Softwarekonzept für AS/400 vorstellen. "G10 - Gefahrgut" ist modular strukturiert, der Leistungsumfang ist wahlweise, von einfach bis vollautomatisch.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Rhenania Computer GmbH jederzeit unter Tel.-Nr.: +49 (2224) 960 00-0 zur Verfügung oder besuchen Sie uns auf unserer Web-Site: www.rhenania.biz
Lithium-Batterien werden als Gefahrgut angesehen, weil sie überhitzen und sich unter bestimmten Bedingungen entzünden können. Nach verschiedenen schweren (Brand-)Zwischenfällen während des Transports wurden die Vorschriften für diesen Produkttyp angepasst, und 2009 wurden die strengeren gesetzlichen Anforderungen eingeführt.